Weitere Gebete und Proteste vor der Blauen Moschee in Hamburg
Seit der Schließung der Blauen Moschee und des Verbots des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) beten regelmäßig Muslime auf der Straße davor. Anwohnende fühlen sich teilweise gestört. In den kommenden Tagen muss das Bezirksamt Hamburg-Nord entscheiden, wie es weitergeht.
In den vergangenen Wochen hatten sich vor der Moschee donnerstags und freitags immer wieder Gläubige versammelt, um zu beten und für eine Öffnung des Gotteshauses an der Alster zu demonstrieren. So war es auch in dieser Woche: Am Freitagmittag beteten mehr als 100 gläubige Muslime auf der Straße vor der Blauen Moschee.
Am Donnerstagabend hatten sich nach Angaben der Polizei rund 140 Gläubige versammelt. Mit einem Messgerät patrouillierte ein Beamter um die Betenden. Durchschnittlich wurden die Teilnehmenden demnach nicht viel lauter als ein Fernseher - 65 Dezibel.
Veranstalter wollen Sondererlaubnis
Bisher sind diese Gebete als Versammlungen angemeldet worden. Dafür werden Straßen gesperrt und die Polizei ist in der Nähe. Nun wollen die Veranstalter eine grundsätzliche Erlaubnis bekommen, um sich dort auf der Straße zu versammeln. Dafür haben sie einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt, sagte ein Behördensprecher. Der Bezirk Hamburg-Nord will in den nächsten Tagen darüber entscheiden.
Anwohner fühlen sich zum Teil gestört
Anwohnende fühlen sich durch die Gebete zum Teil gestört. Falls die Treffen der Gläubigen prinzipiell erlaubt würden, würde er dagegen klagen, sagte ein Nachbar im Gespräch mit NDR 90,3. Eine andere Nachbarin wünschte sich, dass die Moschee in einem solch exklusiven Stadtteil erhalten bleibe.
CDU: "Unhaltbarer Zustand"
Die Hamburger CDU bezeichnete die seit der Schließung der Blauen Moschee vor dem Gotteshaus regelmäßig stattfindenden öffentlichen Gebete als unhaltbaren Zustand. "Es geht nicht an, dass für Predigten jeden Freitag Straßen gesperrt werden und ein großes Polizeiaufgebot anrücken muss", sagte Landes- und Fraktionschef Dennis Thering. "Das darf kein Dauerzustand werden."
In der vergangenen Woche hatte das IZH beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen das Verbot eingereicht. Oberstes Ziel sei es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen, hieß es. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee - so der offizielle Name des unter Denkmalschutz stehenden Gotteshauses - würden die sich dort versammelnden Gläubigen an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung gehindert.
Verbot als "Propagandazentrum Irans"
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH am 24. Juli als "bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa" verboten. Bundesweit hatte die Polizei Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf ihm zugeordneter Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem steht auch die Blaue Moschee unter Verwaltung des Bundes.