Islamisches Zentrum Hamburg: Ehemaliger Leiter ausgewiesen
Vor fünf Wochen ist der Verein Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) verboten worden. Seitdem ist auch die Blaue Moschee an der Alster geschlossen. Nach Informationen von NDR 90,3 hat die Innenbehörde nun auch den ehemaligen Leiter des IZH aus Deutschland ausgewiesen.
Mohammad Hadi Mofatteh muss Deutschland innerhalb von 14 Tagen verlassen. Ein entsprechendes Schreiben hat die Hamburger Innenbehörde dem 57-Jährigen in dieser Woche zugestellt. Demnach muss er spätestens am 11. September dieses Jahres ausreisen. Kommt er der Ausreiseaufforderung nicht nach, droht ihm die Abschiebung in den Iran. Außerdem darf Mofatteh nicht wieder in Deutschland einreisen und sich in der Bundesrepublik nicht aufhalten. Nach dem IZH-Verbot sei das der nächste konsequente Schritt, so Innensenator Andy Grote (SPD). Der Kampf gegen den islamischen Extremismus werde weiter mit aller Härte geführt, es würden auch alle aufenthaltsrechtlichen Mittel voll ausgeschöpft, versicherte der Senator.
Mofatteh seit 2018 Leiter des IZH
Im Sommer 2018 hatte Mofatteh die Leitung des Islamischen Zentrums an der Außenalster übernommen. Laut Verfassungsschutz war er in dieser Position bis zuletzt offizieller Stellvertreter des iranischen Revolutionsführers Ayatollah Ali Khamenei in Deutschland. Das IZH ist laut Verfassungsschutz eine extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung. Und daher bestehe ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse", begründet die Behörde die Ausweisung.
Vor zwei Jahren hatte die Innenbehörde schon den damaligen Vizechef des IZH ausgewiesen. Ihm war nachgewiesen worden, Terrororganisationen zu unterstützen.
IZH klagt gegen Verbot
Das IZH hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen das Verbot eingereicht. Es will erreichen, dass die Blaue Moschee wieder für Gläubige geöffnet wird. Aktuell versammeln sich donnerstags und freitags vor der Moschee Dutzende Muslime zum Gebet. Was letztendlich mit dem IZH und der Blauen Moschee geschieht, entscheidet das Bundesinnenministerium.