Innenminister-Konferenz: Hamburg drängt auf Änderungen im Waffenrecht
Hamburg und Schleswig-Holstein fordern nach der Messerattacke von Brokstedt mehr Sicherheitsmaßnahmen im Bahnverkehr. Bei der heute beginnenden Innenministerkonferenz in Berlin drängt Hamburg außerdem auf Konsequenzen aus der Amoktat von Alsterdorf.
Was in Bussen, U- und S-Bahnen schon Standard ist, wünschen sich Hamburg und Schleswig-Holstein bundesweit auch in Regional- und Fernzügen - nämlich eine komplette Videoüberwachung in den Wagen und auf Bahnsteigen. Außerdem sollen künftig auch Polizistinnen und Polizisten in Zivil kostenlos alle Züge nutzen dürfen - wenn sie Dienstausweis und Waffe bei sich haben und damit im Notfall auch eingreifen können. Allen anderen Fahrgästen sollen Waffen ausdrücklich verboten werden, insbesondere Messer. Ähnlich funktioniert das in Hamburg schon bei den Waffenverbotszonen an Hauptbahnhof und Reeperbahn.
Grote: "Alle sollen sich in Zügen sicher fühlen"
In ganz Deutschland habe sich die Zahl der Messerattacken im öffentlichen Personennahverkehr im letzten Jahr deutlich erhöht, sagte die Innenministern von Schleswig-Holstein, Sabine Sütterlin-Waack (CDU) vor der Konferenz. "Das ist erschreckend und nicht hinnehmbar." Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) verwies auf die steigende Zahl von Fahrgästen. "Sie alle sollen sich in Zügen und an Bahnhöfen sicher fühlen können." Die Innenministerkonferenz sei deshalb gefordert, für "ein höchstmögliches Maß an Sicherheit zu sorgen", sagte er. "Und ich hoffe daher auf breite Unterstützung unserer Anträge."
Einheitliche Erfassung von Intensivtätern angestrebt
Nach den Forderungen von Hamburg und Schleswig-Holstein sollen außerdem in Zukunft ausländische Mehrfach- und Intensivtäterinnen und -täter bundesweit einheitlich erfasst werden. Bei einem Umzug sollen Polizei, Justiz und Ausländerbehörde alle Daten der Person am neuen Wohnort sofort vorliegen haben.
Hamburg will Nachbesserungen beim Waffenrecht
Neben dieser gemeinsamen Initiative der beiden Nordländer drängt Hamburg nach der Amoktat von Alsterdorf auch auf Nachbesserungen beim Waffenrecht. Dabei geht es vor allem um psychiatrische Gutachten für den Waffenschein und um mehr Verantwortung für die Betreiberinnen und Betreiber von Schießständen.