Hamburger Senat will Alkoholverbot rund um den Hauptbahnhof
Rund um den Hamburger Hauptbahnhof soll ab April dieses Jahres ein Alkoholverbot gelten. Mit der dafür notwendigen Gesetzesänderung hat sich am Donnerstag der Innenausschuss der Bürgerschaft beschäftigt.
Wer auf öffentlichen Flächen Alkohol trinkt oder in geöffneten Flaschen und Dosen bei sich hat, der begeht in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit und muss Bußgeld zahlen. Wo das genau gilt, steht nicht im Gesetz. Der Senat muss das Gebiet in einem zweiten Schritt noch per Rechtsverordnung festlegen. Aber die Änderung zielt auf den Bereich rund um Hauptbahnhof und ZOB. Denn um so ein Verbot auszusprechen, muss es klare Anhaltspunkte dafür geben, dass Alkohol dort zu mehr Regelverstößen oder Verbrechen führt. Das hält die Innenbehörde rund um den Bahnhof für gegeben. So soll das Alkoholverbot die im Oktober 2023 eingeführte Waffenverbotszone ergänzen - und auch den verstärkten Streifendienst samt mehr Videoüberwachung.
Die Linke übt Kritik
Kritik kommt unter anderem von der Linken: Alkoholkranke Menschen würden schlicht verdrängt, geholfen würde ihnen aber nicht. Schon jetzt seien Randgruppen und Minderheiten von den Kontrollen am Bahnhof überportional betroffen, glaubt der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Linken, Deniz Celik. Zum Beispiel Jugendliche mit Migrationsgeschichte.