Ein gelbes Schild, das auf das geltende Waffenverbot hinweist, hängt unter dem Eingangsschild am Hamburger Hauptbahnhof neben den Logos von S-Bahn und U-Bahn. © picture alliance/dpa | Daniel Reinhardt Foto: Daniel Reinhardt

Waffenverbot Hamburg: Das gilt an Bahnhöfen und im ÖPNV

Stand: 16.12.2024 17:27 Uhr

Seit dem 15. Dezember 2024 gilt in allen Hamburger Bahnhöfen ein generelles Waffenverbot. Was gilt es dabei zu beachten und welche Ausnahmen sind vorgesehen? Die wichtigsten Fragen und Antworten in diesem Artikel.

Vom Waffenverbot betroffen sind alle Stationen der U-Bahn, S-Bahn und AKN, die sich auf Hamburger Stadtgebiet befinden. Dazu gehört auch der Hamburger Fährverkehr im HVV. Zusätzlich gilt das Verbot auch auf mehreren Flächen rund um den Bahnhof Jungfernstieg und am Alsteranleger. Auch auf Flächen rund um den Hauptbahnhof und rund um den zentralen Omnibus-Bahnhof ZOB ist es schon seit Oktober 2023 verboten, Waffen mit sich zu führen.

Waffenverbot: Was bedeutet das eigentlich?

Das Waffenverbot bedeutet, dass in allen Hamburger U- und S-Bahnen, sowie den U- und S-Bahnstationen, sowie am Hauptbahnhof keine Waffen und Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können, mitgeführt werden dürfen. Das Waffenverbot gilt auch für alle Busse, U-Bahnen und S-Bahnen, die im Hamburger Stadtgebiet unterwegs sind. Auch auf Fähren der HADAG und den Bahnen der AKN sind Waffen und Messer nicht mehr erlaubt.

Welche Flächen sind vom Waffenverbot betroffen?

Das Waffenverbot gilt in den Haltestellen der U-Bahn, S-Bahn und AKN, an den Bushaltestellen und an den Fähranlegern der HADAG. Es ist beschränkt auf das Hamburger Stadtgebiet. Betroffen sind jeweils alle Bereiche, in denen man eine Fahrkarte benötigt, sowie die Zugänge zu den Stationen und die Bereiche, in denen Fahrgäste auf Bus oder Fähre warten. Zusätzliche Verbotszonen gibt es rund um Hauptbahnhof und ZOB, rund um den Jungfernstieg sowie am Hansaplatz in St. Georg und auf der Reeperbahn im Stadtteil St. Pauli.

Was gilt als Waffe?

In der Waffenverbotszonen in Hamburg sind folgende Gegenstände verboten:

  • jede Art Schuss- und auch Schreckschusswaffen
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
  • Messer aller Art, mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter
  • Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen, Tierabwehrspray
  • Elektroschockgeräte
  • Armbrüste
  • Knüppel aller Art, auch Baseballschläger
  • Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat und ähnliches)

Gibt es Ausnahmen?

Es gelten Ausnahmen für Angehörige folgender Institutionen:

  • Polizei
  • Bezirklicher Ordnungsdienst
  • Feuerwehr
  • Rettungdienste
  • Medizinische Versorgungsdienste
  • Geld- und Wertpapiertransporte
  • Sicherheitsdienste der Deutschen Bahn AG und Hamburger Hochbahn oder deren in Auftrag handelnde Sicherheitsdienste
  • Bundeswehr
  • Fahrerinnen und Fahrer von Bussen, Bahnen und Taxis, sowie Zugbegleitpersonal

Weitere Ausnahmen für Privatpersonen:
  • Gastronomie (Benutzung von Speisemessern zulässig)
  • Personen dürfen die oben genannten, verbotenen Gegenstände für den Transport von einem Ort zum anderen mit sich führen, wenn sie sich in einem geschlossenen Behältnis oder in einer Verpackung, Verpackung die nicht unmittelbar zugänglich ist.
  • Handwerksleute, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages in der Waffenverbotszone benötigt werden.
  • In Pkw und Lkw mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen beim Durchfahren des Waffenverbotszone Waffen oder gefährliche Gegenstände transportiert werden.
  • Personen mit Waffenschein im Rahmen der Erlaubnis mit Ausnahme von  Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
  • Im Zusammenhang mit Brauchtumspflege, Jagt oder Sport dürfen Messer mitgeführt werden.

Was droht bei einem Verstoß?

Werden bei einer Polizeikontrolle innerhalb dieser Gebiete Verstöße festgestellt, so drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Verbotenerweise geführte Waffen und Messer können ebenfalls eingezogen werden.

Was gilt am Hamburger Hauptbahnhof?

Das Waffenverbot bedeutet, dass im Hauptbahnhof - inklusive aller öffentlichen Bahnanlagen und den unterirdischen Verbindungen einschließlich des Mönckebergtunnels sowie auf dem Heidi-Kabel-Platz, dem Hachmannplatz, am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und rund um den August-Bebel-Park mitsamt der Drogenberatungsstelle "Drob Inn" keine Waffen und Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können, mitgeführt werden dürfen.

Was gilt am Jungferstieg?

Rund um den U- S-Bahnhof Jungfernstieg gilt auch eine Waffenverbotszone, in der die gleichen Regeln wie rund um den Hauptbahnhof gelten.

Welche Waffenverbotszonen gibt es noch in Hamburg?

Auch rund um die Reeperbahn im Stadtteil St. Pauli und am Hansaplatz in St. Georg gibt es Waffenverbotszonen, in denen weder Messer noch andere Waffen erlaubt sind.

Weitere Informationen
Ein Schild am Hamburger Hauptbahnhof klärt über das Waffenverbot auf. © picture alliance/dpa Foto: Niklas Graeber

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 16.12.2024 | 19:30 Uhr

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