Stand: 23.08.2024 12:00 Uhr

Teilnahmebedingungen

Mit dem Abschicken des Online-Formulars erkennen die Teilnehmer die nachstehenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an.  

1. Teilnahmeberechtigung  

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und sich über das Bewerbungsformular registriert haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeitenden des NDR und der NDR Media sowie deren Angehörige.   

2. Aktionszeitraum  

Im Aktionszeitraum vom 9. September bis zum 9. Oktober gibt es für die Teilnehmer die Chance, eine von vier Konzertveranstaltungen zu gewinnen. Der Gewinner stellt die Räumlichkeiten für die Veranstaltung unentgeltlich zur Verfügung. Der NDR stellt die Auftritte der Künstler unentgeltlich zur Verfügung.  

Die Veranstaltungsdaten stehen vorab fest und können nicht verändert werden. Das Konzert mit Julian Prégardien und Ensemble findet am 18.09.2024 statt. Das Konzert mit LaLeLu findet am 26.09.2024 statt. Das Konzert mit Martynas Levickis findet am 02.10.2024 statt. Das Konzert mit Norma findet am 09.10.2024 statt.

Sollte ein Konzert aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Erkrankung der Künstler) nicht stattfinden können, ist der NDR nicht verpflichtet, eine Ersatzveranstaltung zu organisieren.

3. Ablauf

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich im Zeitraum vom 26. August bis zum 22. September 2024 mit einem konkret zu nennenden Veranstaltungsort für das Gewinnspiel zu bewerben.

Eine NDR-Kultur-Jury wählt für die vier Konzerte unter den eingegangenen Bewerbungen drei potenzielle Veranstaltungsorte aus und benachrichtigt die jeweiligen Teilnehmer. Dies geschieht mindestens zwei Wochen vor dem Konzerttermin.

An welchem dieser drei Veranstaltungsorte das Konzert tatsächlich stattfindet, entscheidet sich über eine Abstimmung, die über ndr.de/popup und über die NDR Kultur App aufgerufen werden kann. Jeder der drei ausgewählten Bewerber hat an einem bestimmten Tag der Vorwoche des Konzerttermins die Möglichkeit, Stimmen für sich zu sammeln. Dazu wird jeweils der Montag, der Dienstag und der Mittwoch der Vorwoche per Zufall den drei Bewerbern zugeordnet.

Dem jeweiligen Bewerber werden ausschließlich Stimmen zugerechnet, die an seinem Abstimmtag im Zeitraum von 7.30 bis 7.30 Uhr des Folgetages in der Online- und App-Abstimmung eingehen. Für welchen der drei Orte Stimmen gesammelt werden, wird am jeweiligen Tag Radioprogramm von NDR Kultur, über die Seite ndr.de/popup und über die NDR Kultur App kommuniziert.

Nach Ablauf aller drei Abstimmungstage gewinnt der Bewerber, der an seinem Tag die meisten Stimmen sammeln konnte. Am Donnerstag der Vorwoche eines Konzertes wird der jeweilige Gewinner benachrichtigt und im Programm bekannt gegeben.

4. Gewinn ist nicht übertragbar

Eine Teilnahme ist nur unter dem eigenen, richtigen Namen zulässig. Teilnehmen können ausschließlich natürliche Personen.

Der Teilnehmer versichert, selbst Inhaber des uneingeschränkten Hausrechts des jeweiligen Veranstaltungsortes zu sein. Eine Bewerbung im Namen von anderen und für andere ist nicht möglich.

Der Gewinn steht dem Gewinner höchstpersönlich zu. Der Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Gewinns ist nicht auf Dritte übertragbar. Ebenso ist der in der Bewerbung genannte Veranstaltungsort im Nachhinein nicht veränderbar.

5. Häufigkeit der Teilnahme

Mit ihrer Bewerbung sind die Teilnehmer mit ihren jeweiligen Veranstaltungsorten grundsätzlich für alle vier Konzerttermine in der möglichen Auswahl. Eine einmalige Bewerbung reicht also für den gesamten Aktionszeitraum aus.

Die Möglichkeit, sich ausschließlich für bestimmte Konzerte zu bewerben, besteht nicht. Favorisierte KünstlerInnen können bei der Bewerbung angegeben werden. Es gibt aber keinen Anspruch darauf, ausschließlich für dieses Konzert in die engere Auswahl zu kommen.

Nach einem Gewinn bei NDR Kultur darf für die Dauer von 30 Tagen nicht mehr an Gewinnspielen von NDR Kultur teilgenommen werden.

Sollte sich bei der Datenerhebung im Nachhinein eine Zuwiderhandlung herausstellen, verfällt der Gewinn.

6. Veranstaltungsrechtliche Fragen

Bei den Konzerten tritt der NDR als Veranstalter im rechtlichen Sinne auf. Zudem bestellt der NDR einen Veranstaltungsleiter.

Der Bewerber tritt im Falle einer Zusage als Betreiber im rechtlichen Sinne auf. Er ist für die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (§ 38 Abs. 1 VStättVO). Im Zuge einer effektiven Verwirklichung dessen sichert der Bewerber zu, die Betreiberpflichten (§ 38 Abs. 1- 4 VStättVO) im Wesentlichen auf den NDR zu übertragen und für den Zeitraum der Veranstaltung sowie für die Vor- und Nachbereitung insbesondere mit dem Veranstaltungsleiter umfassend zusammenzuarbeiten. Die Übertragung von Pflichten schließt nicht aus, dass der Betreiber nach Absprache mit dem Veranstalter oder dem Veranstaltungsleiter selbst tätig wird und den gesetzlichen Aufgaben nachgeht.

Im Vorfeld der Veranstaltung wird ein Grundsatzpapier aufgestellt, dass alle veranstaltungsrechtlichen Fragen im Detail regelt und vom NDR, dem Veranstaltungsleiter und dem Betreiber unterschrieben wird. Der Teilnehmer sichert zu, dem NDR und dem Veranstaltungsleiter alle dafür notwendigen Informationen zugänglich zu machen und ggf. eine vorherige Ortsbesichtigung zu ermöglichen.

Bedingung für die Teilnahme ist es, die Pflichtfelder im entsprechenden Bewerbungsformular auszufüllen.

Unabdingbar ist es, dass der Veranstaltungsort über zwei unabhängige Rettungswege mit jeweils mindestens 1,20 Meter Breite verfügt.

7. Haftung

NDR Kultur haftet nicht für die zeitweilige Nichtnutzbarkeit und/oder einen unverschuldeten Totalausfall des Internets oder bei Problemen mit der App, aufgrund dessen die Teilnahme nicht und/oder nur unzureichend erfolgen kann.   

Der NDR kann das Gewinnspiel vor dem 09.10.2024 beenden oder über diesen Zeitraum hinaus verlängern. 

Die Haftung des Bewerbers als Betreiber für die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften wird trotz teilweiser Übertragung der Pflichten (Ziff. 6) nicht berührt (§ 38 Abs. 5 S. 2 VStättVO).

8. Datenschutz   

Alle im Profil in der App hinterlegten persönlichen Daten werden nur lokal auf dem Smartphone gespeichert.   

Dort können sie jederzeit geändert oder durch eine Neuinstallation der App gelöscht werden.  

Zur Teilnahme an Gewinnspielen werden die in der App oder in dem Formular hinterlegten Daten einmalig an NDR Kultur übertragen.  

NDR Kultur wird die Daten der Teilnehmer nur und ausschließlich während des Gewinnspiels speichern und sie nach dessen Ende und der Abwicklung der Gewinne löschen.  

Die Teilnehmer stimmen zu, dass ihr Name in den Radio-Programmen des NDR, im NDR Fernsehen, sowie auf den dazugehörigen Internet- und Social-Media-Auftritten genannt werden darf.  

Während des Konzerts entstehen Ton- und Filmaufnahmen, die auf den o.g. Kanälen des NDR veröffentlicht werden. Der NDR weist darauf hin, das anwesende Personen klar erkennbar sein können.  

Zudem erklärt sich der Teilnehmer bereit, nach einer möglichen Vorauswahl durch die NDR-Kultur-Jury für Interviews und Vor-Ort-Reportagen zur Verfügung zu stehen, mit denen der jeweilige potenzielle Veranstaltungsort im Rahmen der Abstimmung im Radioprogramm von NDR Kultur und Online vorgestellt wird.  

Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen führt für den gesamten Spielzeitraum zum Ausschluss von diesem Gewinnspiel.

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

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Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: https://www.ndr.de/kultur/Teilnahmebedingungen,teilnahmebedingungen2218.html
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