11.03.2025 18:57 Uhr
In einer früheren Version des Textes hieß es auf Grundlage von Angaben des Richterbundes, dass ein Tatverdächtiger in Niedersachsen 2024 frühzeitig aus der U-Haft entlassen wurde, weil das Verfahren nicht schnell genug bearbeitet wurde. Entgegen der ersten Darstellung wurde der Mann wegen weiterer Delikte jedoch nicht frühzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen, wie das niedersächsisch Justizministerium klarstellte. Es wurde lediglich der Haftbefehl gegen ihn fallen gelassen, weil das Verfahren nicht schnell genug bearbeitet wurde.