15.01.2025 11:01 Uhr
Hinweis der Redaktion: Es ist richtig, dass wir in dem im NDR Hamburg Journal gesendeten Beitrag präzise hätten darstellen müssen, dass es die ärztliche Leitung ist, die die Behandlungsalgorithmen freigeben muss und nicht das Rettungsdienstgesetz direkt die Algorithmen vorgibt. Bei der Recherche und in den Gesprächen mit Personen aus dem Rettungsdienst wurde uns aber immer wieder deutlich gemacht, dass es ein Problem darstellt, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die Hamburger Algorithmen nicht kennt. Diese würden - so die Berichte - die Basis der Zusammenarbeit darstellen. Unkenntnis würde demnach zu einer Einschränkung dieser führen - insbesondere was einsatztaktische Strukturen und demnach Abläufe betrifft.