Das sogenannte "Transparenzregister"
Im Herbst 2017 wurde auf Betreiben der EU auch in Deutschland ein sogenanntes Transparenzregister eingeführt. Es soll vor allem den Strafverfolgungsbehörden die Strippenzieher hinter verschachtelten Firmenkonstruktionen verraten und den Ermittlern damit ihren Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erleichtern. Doch das Register ist wohl oft ein stumpfes Schwert.
Neben Strafverfolgern können auch Journalisten unter bestimmten Umständen Einblick ins Transparenzregister beantragen. Sie sollen dann die Namen der sogenannten "wirtschaftlich Berechtigten" bekommen. Also eine Auskunft über alle Personen, die zu mehr als 25 Prozent an einem Unternehmen beteiligt sind.
"Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter"
Auskunft erteilt das Bundesverwaltungsamt. Theoretisch. Tatsächlich hat der NDR 15 mit der Immobilenverwaltung "Intown" verbundene Unternehmen abgefragt. Und nicht in einem einzigen Fall ist im Transparenzregister ein wirtschaftlich Berechtigter vermerkt. Das Bundesverwaltungsamt begründet das damit, dass die Gesellschafter der deutschen GmbHs Firmen mit Sitz im Ausland sind:
"Ob die Unternehmen tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des §3 Geldwäschegesetz haben, lässt sich hier nicht ermitteln. Die Gesellschaften selbst haben keine Ermittlungspflicht. […] In einem solchen Fall greifen die Regeln über den fiktiven wirtschaftlich Berechtigten."
Das bedeutet: In so einem "Auslands"-Fall gilt der Geschäftsführer der deutschen GmbH als sogenannter "fiktiver wirtschaftlich Berechtigter". Und weil der bereits im deutschen Handelsregister steht, reicht in diesem Fall eine "fiktive Mitteilung" ans Transparenzregister - nämlich kurz gesagt gar keine.
Rüdiger Quedenfeld macht das richtig wütend. Er hat 23 Jahre lang unter anderem für die Bayerische Landesbank als Beauftragter für Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche gearbeitet. Heute schult er Kollegen, die für Banken nach unzulässigen Geldflüssen suchen und dafür auch das Transparenzregister abfragen müssen. "Ich bezahle für das Transparenzregister, das vom Staat eingerichtet ist, null Sinn hat, und muss trotzdem noch das Handelsregister abfragen und muss dort noch mal bezahlen. Das Transparenzregister ist Blödsinn!", sagt Quedenfeld.
Finanzministerium weist Kritik zurück
Über die Hintermänner internationaler Firmengeflechte erführen Geldwäsche-Beauftragte bei Banken, aber auch Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, am oft Ende nichts. Dafür fehle der politische Wille. "Das Transparenzregister wurde in Deutschland nur eingerichtet, um nach außen den Schein zu wahren, man hätte etwas getan. Man will die wirtschaftlich Berechtigten eigentlich gar nicht offenlegen. Man ist dem Kapital verpflichtet. Hauptsache das Geld kommt rein, wird hier investiert. Das schafft Arbeitsplätze, schafft Investitionen in alle Richtungen. Und das ist das Ziel."
Das zuständige Bundesfinanzministerium weist Kritik am Transparenzregister zurück:
"Das Transparenzregister in der gegenwärtigen Form setzt die Vorgaben der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849) vollständig um. Die hohe und stetig steigende Zahl an Registrierungen und Einsichtnahmen zeigt bereits jetzt, dass das Transparenzregister einen wichtigen praktischen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz leistet, da dort die nicht bereits aus anderen Quellen bzw. Registern erkennbaren Strukturen ersichtlich sind. […]Das Transparenzregister trägt damit maßgeblich zur Erhöhung der Transparenz bei, die eine wichtige Voraussetzung dafür ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern und aufdecken zu können."
Zurzeit wird das Transparenzregister im Rahmen der "5. EU-Geldwäscherichtlinie" überarbeitet. Ab Januar 2020 soll neben Strafverfolgungsbehörden und Journalisten dann auch jeder Bürger Einsicht in das Register nehmen dürfen. Dass er darin mehr Informationen zu den Eigentümern hinter verschachtelten Firmenkonstruktionen finden wird, darf aber bezweifelt werden.