Klage gegen Kik: Etappensieg der Brandopfer
Es klingt ein bisschen wie David gegen Goliath: Vier Opfer der Brandkatastrophe in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi können nun - stellvertretend für alle Betroffenen - Schadensersatz vom deutschen Textildiscounter Kik fordern, einem der Hauptkunden dieser Fabrik.
Prozesskostenhilfe bewilligt
Das Landgericht Dortmund gewährte den Klägern Muhammad Hanif, Saeeda Khatoon, Muhammad Jabbir und Yousuf Zai am Dienstag (30. August) jeweils Prozesskostenhilfe für die Schadenersatzklage in Höhe von je 30.000 Euro, die die vier gegen den Textilkonzerrn führen wollen. Prozesskostenbeihilfe wird nur gewährt, wenn es eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gibt.
Hat Kik menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt?
"Die Leidtragenden der globalen Textilindustrie fordern Gerechtigkeit. Die Profiteure dieses ungerechten Systems können in Deutschland jetzt erstmals rechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, so Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des "European Center for Constitutional and Human Rights" (ECCHR), das zusammen mit "medico international" die Klage unterstützt.
Das Landgericht Dortmund wird nun nach pakistanischen Gesetzen klären müssen, ob Kik menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt hat. "Das ist Neuland", so Christopher Schuller, Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Institut für Menschenrechte. "Denn es ist die erste zivilrechtliche Klage in Deutschland gegen ein deutsches Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen, die im Ausland stattfanden."
Tödliche Arbeitsbedingungen
Bei dem Brand waren am 11. September 2012 259 Menschen ums Leben gekommen, viele weitere trugen schwere Verletzungen davon. Nach der Katastrophe waren Kleidungsetiketten von Kik in der Ruine gefunden worden. Der Textildiscounter hatte daraufhin eine Soforthilfe von rund eine Million Dollar (rund 740.000 Euro) geleistet, bis heute jedoch keine langfristige Wiedergutmachung für die Opfer geleistet.
Panorama hatte ausführlich über die Verantwortung von Kik nicht nur in Pakistan berichtet.