Cum-Ex: Staatsanwaltschaft prüfte Ermittlungen gegen Scholz
Im Hamburger Cum-Ex-Skandal prüfte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Scholz. Drei Wochen vor der Bundestagswahl wurde das Verfahren eingestellt.
Im Hamburger Cum-Ex-Skandal prüfte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Scholz. Drei Wochen vor der Bundestagswahl wurde das Verfahren eingestellt. Der zuständige Untersuchungsausschuss wurde nicht informiert.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat mehr als anderthalb Jahre ein Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue gegen den heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführt. Grund waren insgesamt neun Strafanzeigen von Bürgern im Zusammenhang mit Scholz' Rolle im Hamburger Cum-Ex-Skandal. Das Verfahren sei nach der ersten Berichterstattung zu dem Fall und ersten Anzeigen am 19. Februar 2020 aufgenommen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Hamburg auf Anfrage von Panorama und "manager magazin" mit. Das Verfahren sei knapp drei Wochen vor der Bundestagswahl am 7. September ohne Einleitung von Ermittlungen eingestellt worden. Es hätten sich keine zureichenden Verdachtsmomente für Straftaten ergeben.
Kritik von CDU und Linken
Der Vorgang sorgt nun für reichlich Ärger im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, der den Cum-Ex-Skandal aufklären soll. Die Opposition fühlt sich vom Hamburger Senat übergangen, weil dieser weder die Vorermittlungen noch die Einstellung gegenüber dem Ausschuss offenlegte. "Das ist eine bewusste Täuschung des Parlaments", sagte der Obmann der CDU im Ausschuss, Richard Seelmaecker. "Es ist ein Skandal, dass dem Ausschuss wiederholt Akten vorenthalten werden." Auch sein Kollege von der Linken, Norbert Hackbusch, wirft dem Senat fehlenden Aufklärungswillen vor. "Hier wird versucht, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern."
Im Hamburger Cum-Ex-Skandal geht es unter anderem um die Frage, ob Scholz Einfluss auf ein Steuerverfahren gegen die Privatbank Warburg nahm. Er hatte sich 2016 zweimal mit Inhabern der Bank getroffen und mit einem der Bankiers telefoniert, kurze Zeit später verzichtete die Stadt Hamburg auf eine Steuerrückzahlung der Bank in Höhe von 47 Millionen Euro. Dazu läuft in der Hamburgischen Bürgerschaft ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Scholz hat stets erklärt, keinen Einfluss genommen zu haben. Auch mehrere Zeugen im Untersuchungsausschuss hatten auf Nachfrage eine Einflussnahme der Politik verneint.
Scholz' Anwalt meldete sich bei der Staatsanwaltschaft
Nach Auskunft der Hamburger Staatsanwaltschaft ist Scholz nicht in das Vorermittlungsverfahren einbezogen worden, sein Umfeld sei ebenfalls nicht unterrichtet worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte Informationen von Panorama und "manager magazin", dass sich dennoch ein Rechtsanwalt im Auftrag von Scholz bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und zum Gegenstand vorgetragen habe. Einen Tag nach der Einstellung des Verfahrens sei die Hamburger Justizbehörde über den Fall informiert worden. Weitere Fragen zu Details beantwortete die Staatsanwaltschaft nicht.
Die Opposition im Untersuchungsausschuss fordert nun Akteneinsicht. Die Abgeordneten möchten wissen, woher Scholz' Anwalt von dem Verfahren wissen konnte. Und vor allem, wie intensiv die Hamburger Staatsanwaltschaft den Fall tatsächlich geprüft hat. Zweifel haben die Abgeordneten vor allem durch Unterlagen aus Nordrhein-Westfalen. Wenige Tage nach Konstituierung des Untersuchungsausschusses im November vor einem Jahr meldete sich nach Informationen von Panorama und "manager magazin" eine Hamburger Oberstaatsanwältin bei ihren Kollegen in Köln. Unter Angabe ihres Aktenzeichens 5700 Js 1/20 schrieb sie in den Betreff: "Ermittlungsverfahren gegen Olaf Scholz, geb. am 14.06.1958. Vorwurf: Untreue". Von ihren Kollegen in Köln wollte sie damals wissen, ob dort bereits Ermittlungen gegen den Kanzlerkandidaten laufen.
Staatsanwältin war zu beschäftigt für eine Prüfung
Aus Akten, die Panorama und "manager magazin" einsehen konnten, geht zudem hervor, dass es im März 2021 erneut Kontakt zwischen den Staatsanwaltschaften in Köln und Hamburg in der Causa Scholz gab. Diesmal meldete sich ein Kölner Oberstaatsanwalt telefonisch bei der für das Scholz-Verfahren zuständigen Kollegin in Hamburg und erkundigte sich nach dem Stand der Ermittlungen. Der Staatsanwalt verfasste darüber einen Vermerk: Demnach erklärte die Hamburger Oberstaatsanwältin, dass sie sich, gut zwölf Monate nach dem Start der Vorermittlungen, aufgrund vordringlich zu bearbeitender Verfahren mit dem Inhalt des Vorgangs noch nicht beschäftigt habe. Sie könne keine Angaben machen, ob ein Anfangsverdacht bejaht wurde. Auf dem Aktendeckel stünden die Namen Olaf Scholz und Peter Tschentscher, aber auch "Finanzbehörden Hamburg". Auf Anfrage teilt Tschentscher mit, von den Ermittlungen nichts gewusst zu haben.
Der Oberstaatsanwalt aus Köln notierte in seinem Vermerk, er habe der Kollegin erklärt, dass seine Staatsanwaltschaft sich intensiv mit möglichen Straftaten von Verantwortlichen der Hamburger Finanzbehörden beschäftige. Ein Anfangsverdacht werde bislang allerdings noch nicht gesehen. Das änderte sich kurze Zeit später. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln unter anderem gegen eine zuständige Finanzbeamtin und den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD). Ende September hatte sie deswegen mehrere Wohnungen und auch die Finanzbehörde Hamburg durchsuchen lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem in ihrer Verfügung geschrieben, der damalige Finanzsenator und heutige Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sei nach Stand der Ermittlungen in die Entscheidung, der Bank das Geld zu lassen, "tatsächlich eingebunden" gewesen.
Welche konkreten Prüfungsschritte die Staatsanwaltschaft Hamburg in der Zwischenzeit unternommen hat und ob sie die Ermittlungsakten aus NRW angefordert hat, erklärte sie auf Anfrage nicht. Ein zwischenzeitlich bekannt gewordenes Telefonat zwischen Scholz und Tschentscher sowie die Aussagen der in NRW zuständigen Staatsanwältin Anne Brorhilker, die bei ihrer Befragung im Ausschuss zahlreiche Fragen zum Handeln der Hamburger Behörden aufgeworfen hatte, seien kein Grund für eine erneute Prüfung des Verfahrens.
Scholz kann sich nicht erinnern
Kanzler Scholz war im Frühjahr bereits im Untersuchungsausschuss vernommen worden. An seine Treffen mit den Bankiers konnte er sich nicht mehr erinnern. Ein Regierungssprecher erklärte auf Anfrage, Vorermittlungsverfahren würden sich naturgemäß nicht gegen Beschuldigte richten. Der Staatsanwaltschaft hätten zudem jegliche Anhaltspunkte dafür gefehlt, dass der ehemalige Erste Bürgermeister (2011 bis 2018) auf die Entscheidung des Finanzamts für Großunternehmen eingewirkt habe, zuvor gewährte Steuererstattungen von der Warburg Bank nicht zurückzufordern. Die Frage, woher Scholz und sein Anwalt von den Vorermittlungen wussten, beantwortete der Regierungssprecher nicht.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wurde zwei Tage nach der Einstellung des Verfahrens die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) über den Fall informiert. Über den Vorgang habe sie mit niemandem gesprochen, erklärte sie auf Anfrage. Die Frage, warum der Untersuchungsausschuss nicht über die Vorermittlungen informiert wurde, beantwortete die Justizbehörde nicht.