Streitpunkt Kollektivstrafe: VfB Lübeck wehrt sich gegen Blocksperre
Fußball-Regionalligist VfB Lübeck wehrt sich gegen eine vom Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) verhängte Sperre der Pappelkurve für ein Heimspiel. Die Schleswig-Holsteiner lassen das Urteil beim Landgericht Bremen überprüfen. Grundsätzlich geht es um das Thema Kollektivstrafen.
Auf dem Rasen läuft es beim VfB zurzeit rund. Der Tabellenführer der Regionalliga Nord liegt klar auf Kurs Drittligaaufstieg. Doch es gibt Streit zwischen dem Club und dem NFV.
Die Lübecker haben beim Landgericht Bremen den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt. Das Ziel ist die Aussetzung eines Urteils, das das Verbandsgericht des NFV nach dem Auswärtsspiel des Spitzenreiters bei Kickers Emden Anfang Dezember verhängt hat. Einige VfB-Anhänger hatten beim 6:0-Sieg ihres Teams zehn pyrotechnischen Gegenständen im Gästeblock abgebrannt.
Der NFV verhängte als Strafe eine Blocksperre für die Pappelkurve (Block D, E und F), der Heimat des harten Kerns der VfB-Fans. Ursprünglich sollte die Tribüne im Heimspiel am 24. März gegen Blau-Weiß Lohne leer bleiben. Nach Einwänden des VfB und der Polizei Lübeck bezüglich der Umsetzung eines geeigneten Sicherheitskonzepts wurde die Strafe durch das NFV-Präsidium auf die Heimpartie am 15. April gegen Teutonia 05 Ottensen verlegt.
VfB geht es um die "Verhältnismäßigkeit"
Der Grund für den Gang vor ein ordentliches Gericht sei nicht darin zu sehen, dass sich der VfB in der Sache zu Unrecht verurteilt sehe, teilte der Club mit. Dem VfB-Vorstand gehe es um die "Verhältnismäßigkeit einer derartigen Kollektivstrafe, die im überwiegenden Maße vollkommen Unbeteiligte am Besuch des Spiels auf ihren angestammten Plätzen hindert".
"Der DFB und alle anderen Regionalverbände beurteilen seit geraumer Zeit gleiche Vorfälle anders, nämlich maximal mit Geldstrafen, und greifen selbst bei sehr viel schwerwiegenderen Verfehlungen inzwischen kaum noch zu Kollektivstrafen, die juristisch ohnehin umstritten sind", sagte der VfB-Vorstandsvorsitzende Christian Schlichting.
Verfassungsbeschwerde von Carl Zeiss Jena
Regionalligist FC Carl Zeiss Jena wollte nach einer Geldstrafe von knapp 25.000 Euro wegen Abbrennens von Pyrotechnik im Jahr 2018 das Thema Kollektivstrafen grundsätzlich klären und klagte gegen den DFB. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH), der im November 2021 allerdings entschied, dass die Strafen zulässig sind. Sie seien "präventive Maßnahmen, um den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu sichern". Damit gab sich Jena aber noch nicht geschlagen. Der Club kündigte im März 2022 eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.
Schlichting befürchtet noch härtere NFV-Strafen
Soweit sind sie in Lübeck noch lange nicht. Clubchef Schlichting befürchtet vielmehr weiteres Ungemach vonseiten des Norddeutschen Fußball-Verbandes: "Angesichts der Tatsache, dass die NFV-Statuten keine konkreten Strafrahmen umfassen, und der bisherigen Linie des NFV-Sportgerichts, müssten wir auch befürchten, dass künftig schon kleinste Vorfälle genügen, um den weiteren Rahmen theoretisch möglicher Strafen, also Geisterspiele oder gar Punktabzüge, auszuschöpfen."