Verbandskästen im Auto: Zwei Masken werden Pflicht
In jedem Erste-Hilfe-Kasten im Auto müssen künftig auch zwei OP-Masken liegen. Autofahrer sind aber nicht verpflichtet, ihre jetzigen Kästen zu ergänzen; sie dürfen weiter benutzt werden.
Kompressen, Pflaster, Fixierbinden: für die kleinen Plastikkoffer oder Taschen mit weißem Kreuz ist genau beschrieben, was drin sein muss. In Deutschland legt das Deutsche Institut für Normung (DIN) fest, was in den Erste-Hilfe-Kasten im Fahrzeug gehört. Neu ist seit Februar 2023, dass zwei medizinische Gesichstmasken zur Grundausstattung gehören müssen. "Sie dienen, ähnlich wie die Einmalhandschuhe, als zusätzlicher Hygieneschutz und müssen staubdicht verpackt sein. Damit soll die Hemmschwelle zur Ersten Hilfe gesenkt werden", heißt es auf der Internetseite des DIN. Die Fachleute haben damit Anregungen von Notfallmedizinern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicheurng (DGUV) aufgegriffen. Im Kasten müssen mindestens OP-Masken liegen, auch Masken mit einem höheren Schutzgrad sind erlaubt, zum Beispiel FFP2-Masken.
Austausch alter Verbandskästen ist nicht notwendig
Die Maskenpflicht im Kofferraum gilt aber nur für neu gekaufte Verbandskästen. Erste-Hilfe-Kästen älteren Datums ohne OP-Masken müssen nicht ausgetauscht werden, schreibt der ADAC auf seiner Internetseite: "Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig." Das bestätigen auch die DIN-Fachleute in ihrem Text zur Kasten-Norm: "Auch ist eine Austausch- und Nachrüstplicht nach der neuen DIN 13164:2022 nicht notwendig". Grund dafür ist eine Regel in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Das Bundesverkehrsministerium muss zunächst den Paragraphen 35h aktualisieren. Dieser verweist bisher immer noch auf die vorigen Versionen der DIN-Normen von 1998 und 2014. Selbst wenn der Paragraph irgendwann überarbeitet sein wird: Alte Kästen müssen nicht getauscht werden, die neuen dürfen schon verwendet werden.
Mehrere Dreieckstücher nicht mehr erforderlich
Die neue Version der Verbandskasten-Norm legt auch fest, dass nicht mehr so viele Dreieckstücher wie bisher Teil des Erste-Hilfe-Sets sein müssen. Jetzt reicht ein Dreieckstuch statt bisher zwei; ein Verbandtuch mit den Kantenlängen 40 mal 60 Zentimeter muss gar nicht mehr enthalten sein.
Verbandskasten im Auto: Das muss drin sein
Wenn Sie jetzt einen neuen Verbandskasten kaufen, muss er bereits der DIN-Norm 13164:2022 entsprechen. Dazu gehören:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Fingerkuppenverbände DIN 13019, 5 x 4 cm
- 2 Fingerverbände DIN 13019, 12 x 2 cm
- 2 Pflasterstrips DIN 13019, 7,2 x 1,9 cm
- 4 Pflasterstrips DIN 13019, 7,2 x 2,5 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 Verbandpäckchen K
Aufs Datum achten: Bußgeld für abgelaufene Pflaster und Kompressen
Schauen Sie ab und zu in ihrem Verbandskasten nach, ob alle einzelnen Packungen noch verwendbar sind. Einige Materialien haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Alle abgelaufenen Teile müssen Sie durch neue ersetzen. Wenn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen unvollständigen Kasten oder abgelaufene Hilfsmittel findet, kann ein Bußgeld von fünf Euro fällig werden. Beim Tüv gilt ein unvollständiger Verbandkasten als geringfügiger Mangel.
Aussortierte Teile können Sie in der eigenen Hausapotheke weiter verwenden - oder sie üben damit mal das Anlegen eines Verbandes, damit es im Ernstfall besonders gut klappt. Auch einige Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz DRK nehmen das aussortierte Material aus Verbandkästen an, um es bei Schulungen, Kursen und Fortbildungen einzusetzen.