Der Kreistag - Aufgaben und Arbeitsweise
Wenn es um Wasserversorgung, Ortsgestaltung, Tourismus- und Wirtschaftsförderung oder auch kulturelle Angelegenheiten geht, ist der Kreistag gefragt. Hier sitzen Kommunalpolitiker, die von den Bürgern für fünf Jahre gewählt wurden. Er tritt je nach Bedarf, aber mindestens ein Mal im Vierteljahr zusammen. Die Kommunalpolitiker tagen in öffentlichen Sitzungen und erfüllen Aufgaben, die Städte und Gemeinden aus dem Kreis nicht allein umsetzen können - zum Beispiel der öffentliche Personennahverkehr, die Abfallbeseitigung oder auch die Zulassung von Autos. Außerdem beschließt der Kreistag als Selbstverwaltung den Haushalt.
Einige seiner Entscheidungen kann der Kreistag auf den Landrat, den Hauptausschuss oder andere Ausschüsse (z. B. Umwelt, Finanzen) übertragen.
Jedes Gremium hat einen Vorsitzenden
Die Mitglieder des Kreistages wählen einen Kreispräsidenten. Er leitet die Sitzungen, und gemeinsam mit dem Landrat repräsentiert er den Kreis bei öffentlichen Anlässen. Der Kreistag wählt seit 2009 auch den Landrat des Kreises, nachdem der schleswig-holsteinische Landtag die Direktwahl des Verwaltungschefs durch die Bürger und Bürgerinnen abgeschafft hatte. Der Landrat leitet die Kreisverwaltung und ist der gesetzliche Vertreter des Kreises.