Das kleine Einmaleins der Gemeinden
In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit 1.110 Gemeinden. Sie gehören wie die Städte und Kreise zur kommunalpolitischen Ebene. Die Gemeinde kümmert sich als untere Ebene der Selbstverwaltung um das unmittelbare Lebensumfeld ihrer Einwohner - also jene Dinge, die direkt vor der Haustür anliegen. Dazu gehören die Wasserversorgung und Abfallbeseitigung, Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen und Grünanlagen, in größeren Gemeinden auch Krankenhäuser. Außerdem beschließt die Gemeinde, welche Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden und welche Vereine finanzielle Zuschüsse erhalten.
Wer entscheidet, was in der Kommune gemacht wird?
Die Gemeindevertretung setzt sich überwiegend zusammen aus Politikern verschiedener Parteien und Wählergemeinschaften. Oft sind auch parteilose Kommunalpolitiker dabei. Die Gemeindevertreter entscheiden über den kommunalen Etat und die Einstellung von Mitarbeitern. Ausgenommen sind Bereiche oder bestimmte Angelegenheiten, die zu den Aufgaben des Bürgermeisters gehören. Grundsätzlich gilt: Die Gemeindevertretung kann keine Gesetze erlassen, sondern nur ausführen.
Die meisten Kommunalpolitiker arbeiten ehrenamtlich
In Städten heißt die kommunale Vertretung meist Stadtvertretung. Es gibt aber Ausnahmen: In Kiel zum Beispiel ist von Ratsversammlung die Rede, in Lübeck gibt es die Bürgerschaft, in Husum und Elmshorn tagt ein Stadtverordneten-Kollegium. In Gemeinden mit einem hauptamtlichen Bürgermeister steht ein Bürgervorsteher an der Spitze. Er arbeitet ehrenamtlich und leitet Versammlungen.
Chef der Verwaltung ist der Bürgermeister. Er wird entweder direkt von den Bürgern oder von Gemeinde-/Stadtvertretern gewählt. Der Bürgermeister ist dafür verantwortlich, Entscheidungen der Gemeindevertretung umzusetzen - zum Beispiel den Bau einer neuen Kindertagesstätte. In kleineren Gemeinden arbeitet der Bürgermeister ehrenamtlich.
Wie finanzieren sich die Gemeinden?
Jede Gemeinde muss mit Einnahmen und Ausgaben haushalten. Für einen Großteil der Einnahmen sorgen die Bürger, die Steuern, Beiträge und Gebühren zahlen. Hinzu kommen Einnahmen zum Beispiel aus dem Verkauf und der Verpachtung von Grundstücken oder der Vermietung von gemeindeeigenen Wohnungen. Außerdem sind Spenden und Schenkungen möglich. Geld fließt auch von Bund und Ländern - und zwar dafür, dass Kommunen Bundes- und Landesgesetze ausführen.