Wohnraumschutzgesetz in Bad Oldesloe diskutiert
Der Bad Oldesloer Wirtschafts- und Planungsausschuss hat am Dienstagabend über das Wohnraumschutzgesetz gesprochen, das seit Sommer in Schleswig-Holstein gilt. Darin geht es um grundlegende Bedingungen, wie geeigneter Wohnraum aussehen muss. Demnach sollten Wohnungen basale Grundansprüche erfüllen, erklärt Christoph Kosta vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen.
Wohnraumschutzgesetz noch nicht angewendet
Angewendet - beispielsweise in den Hölk-Hochhäusern - wird das Wohnraumschutzgesetz in Bad Oldesloe (Kreis Stormarn) laut Bürgermeister Jörg Lembke (parteilos) noch nicht. "Grundsätzlich befasst sich die Stadtverwaltung, wie die meisten Kommunen in Schleswig-Holstein zunächst mit der neuen Gesetzeslage, um auszuloten, inwieweit das Gesetz in der Praxis zur Anwendung gebracht werden kann", sagt Lembke. Außerdem sei derzeit in Bad Oldesloe kein Fall bekannt, bei dem eine akute Anwendung notwendig erscheine, so Lembke weiter.