Urteil nach Geiselnahme auf MFG-5-Gelände in Kiel: 12,5 Jahre Haft
Nach mehr als einem halben Jahr der Verhandlung ist das Urteil gegen den 29 Jahre alten Mann da, der im September 2023 in Kiel eine Frau entführt haben soll. Er muss 12 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Im Prozess um die Geiselnahme und Vergewaltigung einer Frau in Kiel ist am Dienstag vor dem Landgericht Kiel das Urteil gefallen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 27-Jährige die zum Tatzeitpunkt 29-jährige Frau aus Rendsburg (Kreis Rendsburg-Eckernförde) im September 2023 auf das ehemalige MFG-5-Gelände verschleppt und vergewaltigt hat.
Mann muss in Sicherheitsverwahrung
Das Gericht sprach den Angeklagten wegen Geiselnahme in zwei besonders schweren Fällen schuldig, sowie wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und mehrfacher Vergewaltigung. Außerdem ordnete das Gericht eine Sicherheitsverwahrung für den Mann an. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 29-Jährigen insgesamt elf Straftaten gegen zwei Frauen zwischen dem Januar 2022 und September 2023 vorgeworfen.
Intensive Suche auf ehemaligen Militärgelände
Nach stundenlanger Suche finden Spezialkräfte der Polizei im September 2023 das 29-Jährige Opfer des Mannes in einem leerstehenden Hangargebäude. Bereits zwei Tage zuvor wird die Frau als vermisst gemeldet. Nachdem zwischenzeitlich auf ihrer Instagram-Seite ein Foto zu sehen ist, dass die 29-Jährige vor einer Heizung hockend, mit den Händen auf dem Rücken und mit zugeklebtem Mund zeigt, startet die Polizei eine aufwendige Suchaktion.
Der damals 27-Jährige wird observiert - am 12. September 2023 können Polizisten die Vermisste auf dem Gelände der ehemaligen MFG-5-Kasernen in Kiel-Holtenau lokalisieren. Das Opfer kann offenbar an ein Handy gelangen - nach stundenlanger Suche wird sie gefunden und der Täter festgenommen.
Verspätetes Urteil
Eigentlich sollte schon im September diese Jahres ein Urteil gegen den Angeklagten gefällt werden. Doch laut einem Gerichtssprecher hatte sich der Mann nochmals zur Sache äußern wollen - die Beweisaufnahme wurde erneut eröffnet. Um das Opfer zu schützen, fand der Prozess nicht öffentlich statt.