SH: Opposition reicht Verfassungsklage gegen Haushalt ein
Seit Monaten war es angekündigt, nun der Vollzug: SPD und FDP machen Ernst und lassen den Haushalt für das laufende Jahr vom Verfassungsgericht überprüfen. Sie halten alle drei Notlagenkredite für verfassungswidrig.
Die Fraktionen stützen sich dabei auf ein Gutachten, welches der Verfahrensbevollmächtigte Prof. Dr. Simon Kempny erarbeitet hat. Oppositionsführerin Serpil Midyatli (SPD) sagte, die begründeten Zweifel an dem Haushalt hätten sich erhärtet. Die schwarz-grüne Landesregierung befinde sich mit ihrem Haushalt in einer Sackgasse. "Das lässt sich mit unserer Verfassung nicht vereinbaren." Die berechtigten Zweifel, so Midyatli könne man ausschließlich vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig prüfen lassen.
Opposition hat Kontrollauftrag
Die SPD-Politikerin verwies auf den Kontrollauftrag der Opposition gegenüber der Landesregierung. "Diesem kommen wir hiermit auch nach." Ein offener und bewusster Verfassungsbruch von der Regierung und den Regierungsfraktionen, der darauf spekuliert habe, dass die Opposition nicht klagt, sei mit ihr nicht machbar, so Midyatli. "Wir haben die Pflicht und die Verantwortung auf die Einhaltung der Verfassung zu pochen."
SPD und FDP sehen Probleme bei Notkrediten
Bei der Klage geht es aus Sicht der Opposition ausschließlich darum, dass der Missbrauch von Notkrediten für Daueraufgaben mit Notlagen nichts zu tun haben. FDP-Fraktionschef Christopher Vogt betonte, die verfassungsrechtlichen Bedenken seien nicht kleiner geworden. Seines Erachtens gebe es einen Umgang der schwarz-grünen Regierung mit Notkrediten, "der so in der Verfassung nicht vorgesehen ist." Er warf der Koalition handwerkliche Fehler vor. Zum einen sieht er die Notlage nicht gut genug begründet, zum anderen liege kein Tilgungsplan vor. Damit würden CDU und Grüne gegen eine weitere verfassungsrechtliche Anforderung verstoßen.
Vogt: "Mit der Landesverfassung spielt man nicht"
Christopher Vogt warf der Regierung unseriöse Haushaltspolitik vor. "Sie pflegt keine seriösen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler, was diese erwarten können müssen." Die Bürger, so Vogt, müssten sich darauf verlassen können, dass sich die Landesregierung an die Verfassung hält: "Mit der Landesverfassung spielt man nicht, und auch die Landesregierung steht nicht über der Landesverfassung."
Die neue Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) sagte, sie sei interessiert daran, wie das Verfassungsgericht damit umgeht. "Ich habe großen Respekt vor dem Landesverfassungsgericht und werde das Verfahren mit Interesse verfolgen." Sie erwarte neue Hinweise und weitere Klarheit, inwieweit die Notkreditmöglichkeit besteht und wo Grenzen sind. Das werde sie natürlich für den Haushalt 2025 berücksichtigen, den sie gerade vor der Brust habe, so Schneider.
Bei der CDU sieht man der Klage entlassen entgegen. "Wir sind davon überzeugt, dass der Haushalt 2024 verfassungskonform ist", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck.