Schriftzug Polizei und Stadtswappen von Kiel stehen auf dem Ärmel an der Uniform eines Polizisten. © NDR Foto: Pavel Stoyan

Polizeigewalt? Innen- und Rechtsausschuss diskutiert Fall aus 2023

Stand: 15.01.2025 17:32 Uhr

Wissen Polizeibeamte in SH, wann sie Personen durchsuchen dürfen? Darum ging es am Mittwoch unter anderem im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. Anlass dafür lieferte ein Einsatz in Kiel von 2023.

Der Fall aus dem Januar 2023 ist noch immer Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Der Vorwurf: Anfangsverdacht einer Körperverletzung im Amt. Zwei Polizeibeamte sollen im Kieler Stadtteil Wellingdorf auf einen 28-jährigen Mann eingeschlagen haben - nachdem dieser Widerstand bei einer Durchsuchung geleistet haben soll.

In einem ersten Verfahren wurde zunächst der 28-Jährige freigesprochen, nachdem er von den zwei Beamten wegen tätlichen Angriffs angezeigt worden war. Er erstattete daraufhin selbst Anzeige, weshalb die Polizei Kiel derzeit intern gegen die zwei Kollegen ermittelt.

Kein Disziplinarverfahren eingeleitet

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erklärte, dass die beiden Beamten trotz des laufenden Verfahrens gegen sie nicht suspendiert worden sind und weiter im Dienst stehen. Auch ein Disziplinarverfahren sei noch nicht eingeleitet worden, da man zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen abwarten wolle.

Oberstaatsanwalt Axel Bieler ergänzte, dass nun geklärt werden müsse, "ob die Maßnahme rechtmäßig begonnen hat und ob sie mit einer Körperverletzung im Amt oder mit Ausübung einfacher körperlicher Gewalt - die gerechtfertigt wäre - geendet hat."

Wann dürfen Polizeibeamte Personen durchsuchen?

Im Fokus der Diskussionen im Kieler Landeshaus standen die durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen der Beamten. Da diese seitens des Gerichts für unrechtmäßig befunden worden waren, äußerten mehrere Abgeordnete Skepsis daran, dass Polizeibeamte in SH bei Einsätzen zweifelsfrei einschätzen können, wann eine Durchsuchung stattfinden darf und welche Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen. Anlass dafür lieferte sowohl die angebliche Aussage des einen Beschuldigten, dass man dies immer so mache, als auch die Tatsache, dass offenbar keiner der ebenfalls anwesenden Beamten ins Geschehen eingriff.

Polizei sieht keinen Nachschulungsbedarf

Landespolizeidirektorin Maren Freyher erklärte dazu, dass es seitens der Polizei unklug wäre, Maßnahmen der Nachschulung vorzunehmen, bevor das Verfahren nicht zum Abschluss gebracht wurde. Außerdem stehe nur die Aussage eines einzelnen Kollegen im Raum, weshalb man - wenn überhaupt - "singulär nachschärfen" müsse.

Zu Einsätzen, die "nicht optimal" verlaufen, könne es immer mal kommen, meinte Freyher. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf Instrumente wie zum Beispiel das Nachbesprechen von Einsätzen oder Ansprechstellen innerhalb der Polizei. "Wir möchten reflektieren, wir möchten optimieren. Einzelfälle bedauern wir sehr - wenn es denn in der Art und Weise stattgefunden hat, dass es auch wirklich belangt werden kann", so die Direktorin weiter.

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Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 15.01.2025 | 19:30 Uhr

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