Nächtliche Schüsse nahe Wohngebieten: Wann darf gejagt werden?
Zu welcher Tages- oder Nachtzeit welches Tier geschossen werden darf, darüber hat die Untere Jagdbehörde des Kreises Pinneberg informiert. Bürgerinnen und Bürger hatten sich zuvor mehrfach beschwert.
Schüsse von Jägerinnen und Jägern mitten in der Nacht in der Nähe von Wohngebieten - im Kreis Pinneberg beschwerten sich deswegen Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Wochen vermehrt bei der Kreisverwaltung. Die Untere Jagdbehörde des Kreises hat sich mit den Beschwerden auseinandergesetzt und die Hintergründe erklärt. Die Jagd sei "für das ökologische Gleichgewicht" wichtig.
Vor allem Jagd auf Nutrias, Marderhunde und Waschbären
Durch die Kontrolle von Wiesen, Wäldern und Tierbestand - Monitoring genannt - leisten Jägerinnen und Jäger einen wertvollen Beitrag, um die Umwelt gesund sowie das ökologische Gleichgewicht zu erhalten", heißt es in der Pressemitteilung. Im Moment würden vor allem eingeschleppte Arten wie Waschbären, Marderhunde oder Nutrias gejagt. Diese vermehren sich, weil natürliche Fressfeinde fehlen. Laut der Jagdbehörde sorgen zum Beispiel Nutrias für massive Schäden an Deichen. Daher, so die Behörde, sei "die Bejagung dieser Tiere zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt".
Kreisjägermeister: Jäger sind "hervorragend" ausgebildet
Auch Kreisjägermeister Wolfgang Heins reagiert auf die Sorgen aus der Bevölkerung. "Niemand braucht zu befürchten, durch die Jagd in Gefahr zu geraten", sagt Heins. "Die Jagdausübungsberechtigten sind hervorragend ausgebildet und im Umgang mit den Waffen entsprechend geschult. Es gibt Sicherheitsvorgaben, die eingehalten werden, sodass weder die Teilnehmer einer Jagd noch Außenstehende zu Schaden kommen könnten."
Sorge um Haustiere
Die Sorgen der Bevölkerung waren noch weitergehend, so die Pressesprecherin. Einige befürchteten, dass auch Haustiere bei der Jagd erschossen werden könnten. Die Kreissprecherin reagiert beruhigend: Im Kreis Pinneberg sei noch nie eine Hauskatze durch eine Jagd erschossen worden.
Laut der Unteren Jagdbehörde dürfen Jäger zwar nach dem Landesjagdgesetz wildernde Hunde oder Katzen erschießen. Aber: "Auch hierbei gehen die Jägerinnen und Jäger äußerst behutsam vor, denn in aller Regel halten sie selbst Haustiere und wissen um die emotionale Bindung der Eigentümer zu ihren Tieren", so der Kreisjägermeister.
Nach dem Gesetz wird eine Katze dann als wildernd angesehen, wenn sie sich im Jagdbezirk mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt aufhält. Ein Hund gilt demnach als wildernd, wenn er "außerhalb der Einwirkung ihrer führenden Person Wild verfolgt oder reißt".
Jagdzeiten für Rot- und Damwild
Entgegen der Jagdzeiten bei den invasiven Arten sind die Zeiten für andere Wildarten streng geregelt. Rot- und Damwild darf in Schleswig-Holstein noch bis Ende Januar gejagt werden - nicht aber zur Nachtzeit. Grundsätzlich sei die Jagd eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang und bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang gestattet, so die Untere Jagdbehörde in ihrer Reaktion.