Schriftzug "www.POLIZEI.schleswig-holstein.de" steht an der Tür eines Streifenwagens der Polizei. © NDR Foto: Pavel Stoyan
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AUDIO: Möllner Polizist wehrt sich gegen Vorwürfe (1 Min)

Nach Vorwürfen gegen Polizeibeamten: Anwalt fordert Konsequenzen

Stand: 23.02.2024 12:31 Uhr

Nach der Veröffentlichung schwerer Vorwürfe gegen einen Polizisten aus Mölln - unter anderem wegen Rassismus - übt dessen Anwalt Kritik. Er hat Anzeige erstattet und fordert Konsequenzen für Innenministerium und Landespolizei.

Zwei Wochen ist es her, dass die Landespolizei auf einer Pressekonferenz die schweren Vorwürfe gegen einen Beamten der Polizeidirektion Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg) öffentlich gemacht hat. Dabei ging es unter anderem darum, dass der Beamte immer wieder ausländerfeindliche und rassistische Dinge gesagt haben soll, die zum Teil auf ein mögliches nationalsozialistisches Gedankengut schließen lassen.

Anzeige wegen Geheimnisverrats

Der Anwalt des Hauptbeschuldigten hat nun Anzeige wegen Geheimnisverrats erstattet. Der Jurist sieht es unter anderem als rechtswidrig an, dass Polizeiführung und Innenministerium die Vorwürfe auf einer Pressekonferenz öffentlich gemacht hatten. "Ein Dienstherr, der in einer dem Dienstgeheimnis unterliegenden Personalangelegenheit einem Landesbeamten Vorwürfe via Pressekonferenz mitteilt, handelt immer rechtswidrig", so der Anwalt in einer schriftlichen Erklärung.

Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage von NDR Schleswig-Holstein den Eingang der Anzeige. Diese sei aber an die zuständige Staatsanwaltschaft Lübeck weitergeleitet worden. Dort sei nun zu prüfen, ob sich ein Anfangsverdacht ergebe und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde.

Schreiben an Polizei und Innenministerium

Polizei-PK zu Maßnahmen nach ausländerfeindlichen Äußerungen © NDR
Was der Polizeibeamte konkret gesagt haben soll, gab Olbrich auf der Pressekonferenz nicht an. Er sprach aber von "erheblichen Zweifeln an der Verfassungstreue des Beamten".

In mehreren Schreiben kritisierte der Anwalt das Vorgehen der Landespolizei und des Leiters der Polizeidirektion Ratzeburg, Bernd Olbrich, scharf. Ein Brief ging an Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack - die CDU-Politikerin ist mit ihrem Ministerium für die Landespolizei zuständig. Ein weiteres Schreiben war an die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen adressiert. Darin bemängelt er zunächst, dass der Sachverhalt während eines laufenden Disziplinarverfahrens überhaupt öffentlich gemacht wurde. Der Dienstherr habe damit vorsätzlich seine Geheimhaltungspflicht gebrochen, seine Fürsorgepflicht verletzt und die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten missachtet, heißt es vom Anwalt in einem der Schreiben.

Anwalt: Sachverhalt wurde nicht vollständig wiedergegeben

Außerdem ist er der Auffassung, dass die Öffentlichkeit in der Pressekonferenz nicht vollständig über den Sachverhalt informiert worden sei. Ausgelassen wurden aus seiner Sicht vor allem Punkte, die seinen Mandanten entlasten würden. So sei beispielsweise verschwiegen worden, dass sein Mandant zahlreiche Vorwürfe bestreite. Dabei geht es unter anderem um das Ereignis, das den Fall erst ins Rollen gebracht hatte: Im Mai 2022 soll der beschuldigte Beamte bei einer Streifenfahrt mit einem jüngeren Kollegen diskriminierende, herabwürdigende und menschenverachtende Äußerungen getätigt haben. "Das mutmaßlich Gesagte stellt nationalsozialistisches Gedankengut dar", hatte Olbrich auf der Pressekonferenz erklärt. In seinem Schreiben erklärt der Anwalt, dass sein Mandant bestreitet, diese Aussagen gegenüber dem jüngeren Kollegen gemacht zu haben.

Innenministerium sieht keine Fehler

Der Anwalt fordert von Innenministerin Sütterlin-Waack jetzt unter anderem eine Richtigstellung und, dass sie den Leiter der Polizeidirektion Ratzeburg mit sofortiger Wirkung von allen Vorgängen, die mit dem Fall zu tun haben, entbindet. Olbrich nehme sehenden Auges eine Gefahrenlage für den Beschuldigten in Kauf.

Das Innenministerium hält die Vorwürfe des Anwaltes für vollkommen unbegründet. Der Gesamtsachverhalt habe so schwer gewogen, dass "dem öffentlichen Informationsanspruch zu diesem Zeitpunkt nachgekommen werden musste", erklärte das Ministerium auf NDR-Anfrage. Und weiter: "Sämtliche Darstellungen in der Pressekonferenz waren inhaltlich richtig und wurden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt." Zudem sei auf die Geltung der Unschuldsvermutung ausdrücklich und wiederholt hingewiesen worden.

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Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 23.02.2024 | 19:30 Uhr

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