Musikschulen in SH fühlen sich im Stich gelassen
Weil sich die Umstände für die Selbstständigkeit von Musikschul-Dozenten geändert haben, stehen viele Musikschulen vor finanziellen Herausforderungen. Die Vorstellung eines angekündigten Gesetzes in Schleswig-Holstein, das Musikschulen finanzielle Sicherheit geben soll, wurde jetzt verschoben.
Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein hat der Landesregierung einen Brandbrief übermittelt. Eine Forderung ist, dass es zu dem sogenannten Musikschulfördergesetz kommt, mit dem die Musikschulen finanzielle Sicherheit hätten. Eigentlich wollte die Landesregierung das Gesetz im zweiten Quartal dieses Jahres vorstellen. Doch das wurde verschoben. Die "Zukunft der musikalischen Bildung im Land" stehe auf der Kippe, heißt es in dem Brief.
Gesetz zur Finanzierung und Qualitätssicherung
In erster Linie gehe es bei dem Fördergesetz um ein sicheres Finanzierungskonzept, so Matthias Kulcke, Mitglied des Vorstands des Landesverbands für Musikschulen in Schleswig-Holstein. "Das zweite ist, es geht um eine Qualitätssicherung in der Arbeit in der musikalischen Bildung durch öffentliche Musikschulen."
Das Bildungsministerium Schleswig-Holstein sagte, das Musikschulgesetz verzögere sich unter anderem, weil man noch auf eine Abschätzung warte, wie sich das Urteil auswirkt. Ein weiterer Grund sei der Spardruck, vor dem das Land steht. Das Ministerium habe aber vor, das Musikschulfördergesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Musikschulen müssen Sozialabgaben für Dozenten zahlen
Hintergrund der finanziellen Notlage der Musikschulen ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Laut dem dürfen Musiklehrerinnen und -lehrer nicht mehr auf Honorarbasis angestellt werden. Das heißt, dass die Musikschulen für sie Sozialabgaben zahlen müssen. Dadurch entstehen mehr Kosten.