Misshandelte Justizbeamtin: Prozess in Flensburg gestartet
Der 20-jährige Niklas H. soll eine Justizvollzugsbeamtin in Schleswig mehrfach geschlagen und getreten haben. Zum Prozessbeginn am Flensburger Landgericht hat er sich bei der Frau entschuldigt.
Der 20-jährige Niklas H. soll im Februar bei einem gescheiterten Fluchtversuch aus der Jugendanstalt Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) eine Gefängnismitarbeiterin schwer verletzt haben. Der wegen eines anderen Vergehens bereits verurteilte Straftäter räumte zu Prozessbeginn ein, die Frau am 4. Februar in seine Gewalt genommen zu haben. Der Angeklagte versetzte seinem Opfer damals laut Staatsanwaltschaft mehrere Schläge und Tritte und soll sie an den Haaren hinter sich hergezogen haben. Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte zu Beginn des Prozesses bei der Justizvollzugsbeamtin. Sein Handeln begründete er mit einer familiären Ausnahmesituation und aus seiner Sicht ungerechten Haftbedingungen.
Beamtin erlitt schwere Verletzungen
Die Gefängnismitarbeiterin erlitt unter anderem mehrere schwere Gesichtsverletzungen, darunter eine Nasenbeinfraktur. Als die Frau um Hilfe rief, soll Niklas H. ihr mit der Hand, in der er den von ihr gestohlenen Schlüssel hielt, erneut ins Gesicht geschlagen haben, so die Anklage.
Weitere Häftlinge wurden offenbar bedroht
Als zwei weitere Häftlinge auftauchten, soll der Angeklagte gedroht haben, die Beamtin zu töten, wenn die beiden um Hilfe rufen. So soll er es geschafft haben, die Mitgefangenen zusammen mit dem Opfer in einem Duschraum einzuschließen. Der Angeklagte sitzt bereits eine gut zweijährige Haftstrafe wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung ab - allerdings nicht mehr in Schleswig, sondern nunmehr in der Jugendstrafanstalt Hameln. Im Falle einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht drohen ihm zusätzlich sechs Monate bis maximal zehn Jahre Haft.
Landgericht: Keine versuchte Geiselnahme
Nach der Tat am 4. Februar hatte die Leiterin der Jugendanstalt in Schleswig zunächst von einer versuchten Geiselnahme gesprochen. Juristisch seien für eine Anklage wegen Geiselnahme aber nicht alle Bedingungen erfüllt, so Gerichtssprecher Stefan Wolf: "Die Staatsanwaltschaft hat diese Tat nicht als Geiselnahme gewertet. Eine Geiselnahme würde erfordern, dass der Angeklagte die Beamtin für längere Zeit in seine Gewalt gebracht und diese Situation dann ausgenutzt hätte."
Die Vollzugsbeamtin hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Für den Prozess sind nach dem Auftakt drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte Mitte September fallen.