Hendrik Wüst (Ministerpräsident NRW) und Daniel Günther (Ministerpräsident SH) geben ein gemeinsames Interview im Freien. © NDR Foto: Lilli Michaelsen
Hendrik Wüst (Ministerpräsident NRW) und Daniel Günther (Ministerpräsident SH) geben ein gemeinsames Interview im Freien. © NDR Foto: Lilli Michaelsen
Hendrik Wüst (Ministerpräsident NRW) und Daniel Günther (Ministerpräsident SH) geben ein gemeinsames Interview im Freien. © NDR Foto: Lilli Michaelsen
AUDIO: Bundesratsinitiativen zu Migration und Terrorbekämpfung geplant (1 Min)

Migration und Sicherheit: Schwarz-Grün bringt Forderungen in den Bundesrat ein

Stand: 26.09.2024 17:41 Uhr

Der Bund soll die Rahmenbedingungen für Abschiebungen verbessern und Ermittlern mehr Zugriff auf Daten geben. So wünschen es sich die schwarz-grün und grün-schwarz regierten Bundesländer. Nicht jedem gefällt das.

von Constantin Gill

Es ist ungefähr ein Jahr her, da stritten sich CDU und Grüne in Schleswig-Holstein noch darüber, ob Moldau und Georgien als sicherere Herkunftsländer eingestuft werden sollen. Jetzt werben sie mit demonstrativer Geschlossenheit beim Bund für strengere Regeln bei der Migration.

Ein abfotografierter Antrag der Länder NRW, BW und SH im Bundesrat © NDR Foto: Constantin Gill
Zweiter Teil des Maßnahmenpakets für mehr Sicherheit: die Bundesratsinitiativen von CDU und Grünen.

Vor gut einer Woche hatten sich die schwarz-grünen Regierungen aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung getroffen. Danach kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ein Maßnahmenpaket auf Landesebene an - und gemeinsame Bundesratsinitiativen.

Letztere bringen Schleswig-Holstein und NRW nun in die Länderkammer ein - zusammen mit Baden-Württemberg, wo eine grün-schwarze Koalition regiert.

Forderungsliste an den Bund

In einem der beiden Anträge für die Länderkammer geht es um strengere Regeln bei der Zuwanderung. Die Forderungen der Länder beziehen sich darin etwa auf:

  • Dublin-Fälle: Diejenigen, die zuerst in ein anderes europäisches Land eingereist sind und dahin zurück sollen, sollen leichter überstellt werden können. Bisher ist der Umgang mit solchen "Dublin-Fällen" nämlich schwierig. Im Antrag der Länder heißt es unter anderem, es sollten Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet werden, Dublin-Fälle auch mitzunehmen - und es sollten mehr Überstellungen auf dem Landweg ermöglicht werden. Länder wie Belgien erlauben das bisher nicht.

  • Rücknahmeabkommen: Bisher weigern sich Herkunftsländer oft, etwa Ersatzpapiere für Geflüchtete zu beschaffen. Hier soll der Bund stabile Absprachen treffen.

  • Abschiebung von Straftätern: Auch Syrer und Afghanen sollen unverzüglich abgeschoben werden.

  • Heimatbesuche: Wenn Schutzsuchende in ihr Herkunftsland reisen, sollen sie ihren Schutzstatus verlieren.

  • Asylverfahren an den Außengrenzen: Die EU-Asylreform sieht diese vor. Die Länder dringen auf eine zügige Umsetzung.

  • Schnellere Verfahren: Sie soll es bei Herkunftsstaaten geben, bei denen die Anerkennungsquote unter fünf Prozent liegt

Kritik an weiteren Rücknahmeabkommen

Und damit geht es "ans Eingemachte", findet die Flüchtlingsbeauftragte des Landes, Doris Kratz-Hinrichsen. Die Diskussion auf Landesebene und das Bekenntnis zu einem weltoffenen Schleswig-Holstein im Landtag lobt sie - den Entschließungsantrag für den Bundesrat aber findet sie "problematisch."

Zwei Personen während einer Podiumsdiskussion, eine von ihnen hält ein Mikrophon in der Hand © NDR Foto: Constantin Gill
Findet die Forderungen "problematisch" - die Flüchtlingsbeauftragte Doris Kratz-Hinrichsen, hier mit ihrem Vorgänger Stefan Schmidt.

Beim Thema Rücknahmeabkommen etwa fordert Kratz-Hinrichsen Transparenz, "weil die bisherigen Rücknahmeabkommen eben nicht öffentlich zugänglich sind, wir aber natürlich mit der Zielgruppe zu tun haben" - und die Betroffenen fragten sich, was sie eigentlich erwarten könnten, so die Flüchtlingsbeauftragte.

Martin Link vom Flüchtlingsrat sieht die Forderungen als Teil eines "Wettbewerbs der Schäbigkeiten" - und zum Thema Rücknahmeabkommen sagt er: "Das sind Kollaborationen mit autokratischen Regimen und das ist natürlich hochproblematisch."

Mehr Datenzugriff für Ermittler?

Im zweiten Antrag geht es um rechtliche Änderungen, die eine bessere Terrorismusbekämpfung ermöglichen sollen. Die drei Länder fordern darin:

  • Auch wer mit Messern übt oder Fahrzeuge für Attentate besorgt, soll unter den Straftatbestand "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" fallen.

  • Strengere Regeln bei der Terrorismusfinanzierung

  • Eine Neuregelung bei der Funkzellenabfrage - bisher gibt es dort aus Sicht der Länder rechtliche Unsicherheiten, wenn Ermittler Verbindungsdaten abfragen wollen.

  • Anlassbezogene Zugriffe auf Verkehrsdaten - diese Daten zu speichern, soll Ermittern helfen, Planungs- oder Radikalisierungsphasen vor Terrorakten zu erkennen. Die Feststellung der IP-Adresse biete häufig den einzigen, auf jeden Fall aber den schnellsten Ermittlungsansatz für die Behörden, so die Begründung. Möglich sein soll das aber nur nach richterlicher Genehmigung.

Die drei Ministerpräsidenten wollen vor Beginn der Sitzung noch ein Statement abgeben. Nachdem sie ihre Anträge eingebracht haben, dürften diese zunächst in den Ausschüssen des Bundesrats diskutiert werden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 26.09.2024 | 17:00 Uhr

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