Messerattacke von Brokstedt: Urteil gegen Ibrahim A. bestätigt
Das Landgericht Itzehoe hat den Messerstecher von Brokstedt im Mai 2024 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Der BGH wies die Revision des Verteidigers von Ibrahim A. zurück.
Zwei Menschen verloren durch Ibrahim A. vor zwei Jahren ihr Leben. Der gebürtige Palästinenser hatte laut Gericht in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser gezogen und damit unvermittelt Fahrgäste angegriffen. Jetzt steht fest: Der damals 35-Jährige muss dafür lebenslänglich ins Gefängnis. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe verworfen. Das teilte der Bundesgerichtshof am Mittwochvormittag mit.
Bewährung ist praktisch ausgeschlossen
Das Urteil wurde überprüft und ergab laut BGH keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das Landgericht Itzehoe hatte den Mann im Mai 2024 wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass die Strafe auch nach 15 Jahren praktisch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Prozess dauerte fast zehn Monate
Als der Regionalzug damals am 25. Januar 2023 in Höhe Brokstedt (Kreis Steinburg) unterwegs war, hatte Ibrahim A. sein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben. Vier weitere Reisende erlitten schwere Verletzungen, bevor es mehreren Fahrgästen gelang den Täter zu überwältigen. Die Tat sorgte weit über Schleswig-Holstein hinaus für Entsetzen. Der Prozess dauerte mehr als zehn Monate, fast 100 Zeugen und Gutachter hatte das Gericht vernommen.