Klagen gegen Elbabschnitt der A20 abgewiesen
Der Betreiber der Elbfähre zwischen Wischhafen in Niedersachsen und Glückstadt (Kreis Steinburg) ist mit einer Klage gegen den geplanten Bau des Elbtunnels bei Glückstadt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Die Klage wurde abgewiesen, damit herrscht Baurecht für den Tunnel. Der Betreiber FRS Elbfähre befürchtet, dass die Verbindung nach Fertigstellung des Tunnels im Verlauf der geplanten A20 nicht mehr wirtschaftlich wäre und eingestellt werden müsste. Auch die Einwendungen der Umweltverbände Nabu und BUND wurden abgewiesen. Die Entscheidung des Bundesgerichts ist unanfechtbar. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) hofft jetzt laut Mitteilung, dass auch die Verfahren bezogen auf die angrenzenden A20-Abschnitte zügig abgeschlossen werden.