Keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen in SH
Wer in Schleswig-Holstein mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss nun keine medizinische Maske mehr tragen. Andere Bundesländer wollen die Regelung noch nicht abschaffen. Auch bei der Isolationspflicht gibt es Unterschiede.
In Schleswig-Holstein besteht seit dem 1. Januar keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr. Die Landesregierung hatte im Dezember nach einer erneuten Anhörung von Expertinnen und Experten entschieden, diese Regelung zum Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von einem "weiteren Stück Normalität".
Die Regierung setzt nun auf mehr Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme. Günther empfiehlt, dass sich Risikogruppen in Innenräumen weiterhin durch eine Maske schützen sollten und dass Menschen, die Corona-Symptome zeigten, weiterhin eine Maske tragen sollten. Zudem gilt in einigen Bereichen weiter eine Maskenpflicht, etwa für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern.
Nachbar-Bundesländer halten an Maske fest
Vorangegangen war eine Diskussion um die Abschaffung der verbliebenen Corona-Maßnahmen und ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer. Diese hatten sich im Dezember nicht auf eine gemeinsame Strategie einigen können. Deshalb gelten nun verschiedene Regeln je nach Land. Während in Sachsen-Anhalt und Bayern die Maskenpflicht im ÖPNV bereits ausgelaufen ist, gilt sie unter anderem in Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern weiter. Das bedeutet, wer zum Beispiel von Schleswig-Holstein mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit nach Hamburg pendelt, muss an der Landesgrenze eine medizinische Maske aufsetzen.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther bedauerte, dass es keine einheitliche Lösung gebe. Er hätte sich gewünscht, dass die anderen Ländern bei der Abschaffung mitziehen. Auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) kritisierte die unterschiedlichen Regelungen - er bezeichnete eine Aufhebung der Maskenpflicht zum 1. Januar als verfrüht. Gerade im öffentlichen Nahverkehr von Großstädten sei das Risiko der Übertragung von Atemwegsinfekten weiterhin hoch. Hamburg will die Maskenpflicht im ÖPNV bis zum Frühjahr aufrecht erhalten.
Unterschiede auch bei Isolationspflicht
Auch Niedersachsen plant zunächst keine Änderungen der noch geltenden Maßnahmen, auch nicht bei der Maskenpflicht im ÖPNV. Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Anne Hage, rechnete damit, dass im Frühjahr die bestehenden Regelungen aufgehoben werden können. In Bremen fällt die Maskenpflicht im ÖPNV ab 1. März weg, Niedersachsen hat bereits angekündigt, einen Flickenteppich mit dem Nachbarland vermeiden zu wollen. Vorerst an der Maskenpflicht festhalten wollen außerdem Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg, das Saarland, Thüringen und Brandenburg. Im Berliner ÖPNV gilt die Maskenpflicht bis mindestens Mitte Januar.
Zu den noch bestehenden Corona-Maßnahmen gehört in vielen Bundesländern außerdem die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. In Schleswig-Holstein war die generelle Isolationspflicht für positiv auf Corona getestete Personen bereits am 17. November entfallen. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten die Regelung gleichzeitig ebenfalls abgeschafft, inzwischen müssen sich auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland positiv Getestete nicht mehr isolieren. In den anderen zehn Ländern gilt die Pflicht weiter.
Uneinigkeit auf Bundesebene
Auf Bundesebene herrscht ebenfalls Uneinigkeit, wie mit den weiteren Corona-Schutzmaßnahmen verfahren werden soll. Nachdem der Virologe Christian Drosten im Dezember in einem Interview von einem Übergang zu einer endemischen Lage gesprochen hatte, forderte die FDP ein sofortiges Ende aller noch bestehenden Maßnahmen. Die Partei appellierte auch an die zuständigen Bundesländer, die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sofort abzuschaffen. Auch CDU und CSU forderten die Ampelkoalition auf, alle staatlichen Pandemie-Maßnahmen aufzuheben und insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr zu beenden. Für Fernzüge und Fernbusse gilt bundesweit bis zum 7. April eine FFP2-Maskenpflicht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte ein sofortiges Ende aller Maßnahmen ab, stellte aber in Aussicht, dass es über den 7. April hinaus voraussichtlich keine Verlängerung geben werde.