Kappungsgrenze für Mieten in Schleswig-Holstein ab 1. Mai
Für Mieterhöhungen in besonders vom Wohnungsmangel betroffenen Regionen Schleswig-Holsteins gibt es bald wieder eine Kappungsgrenze. Bei bestehenden Verträgen dürfe die Miete dort innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden, teilte das für Wohnungsbau zuständige Innenministerium mit. Die Regelung soll zum 1. Mai in Kraft treten. Sie gilt dann in 62 Städten und Gemeinden des Landes, darunter Kiel, Lübeck und Flensburg. Betroffen seien auch viele Kommunen in den Tourismusregionen sowie Städte und Gemeinden in der Nähe zu Hamburg, hieß es. Ohne die Kappung dürften Mieten in drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen. Die Verordnung gilt für fünf Jahre.