Heizungsausfall in Glücksburg: Wohnungen bleiben zehn Tage kalt
Zehn Tage lang frierende Mieterinnen und Mieter in Glücksburg: Betroffene sollen in solchen Fällen schriftlich Fristen setzen, empfiehlt der Flensburger Mieterverein.
In Glücksburg (Kreis Schleswig-Flensburg) ist die Heizung in insgesamt 16 Wohnungen in der Kurlandstraße 1 bis 7 ausgefallen - und das offenbar bereits seit dem 4. Januar. Das teilten Betroffene mit. Nach der Berichterstattung von NDR Schleswig-Holstein soll ein Tankwagen Heizöl angeliefert haben. Eine Mieterin berichtete am späten Dienstagnachmittag (14.1.), dass die Heizkörper nun langsam warm würden.
Die zuständige Hausverwaltung MVGM hatte bereits am Montagabend mitgeteilt, dass die Heizungen wieder laufen würden. Das dementierten die Bewohner am Dienstag. Auch zuvor habe sich die Hausverwaltung nicht um das Problem gekümmert. Auf weitere NDR Anfragen reagierte die Hausverwaltung bislang nicht.
Bewohnerin: Auch mit mobiler Heizung nur 14 Grad im Zimmer
Mieterin Alexandra Brüntrup konnte sich zwischenzeitlich zwei mobile Heizkörper leihen, um ihre Wohnung zumindest ein bisschen aufzuwärmen. "Das Problem ist: Wenn man die beide Voll-Power laufen lässt, dann fliegt hier die Sicherung raus. Einen haben wir jetzt in der Stube stehen und damit kriegen wir den Raum auf 13, 14 Grad", sagte Brüntrup. Der zweite Heizkörper würde von Raum zu Raum getragen. "Da müssen wir gucken, dass unsere Möbel und die Kleidung nicht zu feucht werden und dann kaputt gehen."
Stadt Glücksburg hat drei Wohnungen in dem Komplex gemietet
Angeblich soll der Heizöltank leer gewesen sein, heißt es von Glücksburgs Bürgermeisterin Kristina Franke (parteilos). Auch die Stadt habe in dem Komplex drei Wohnungen für Geflüchtete und Obdachlose gemietet. Die Stadt erwägt nach Angaben von Franke Mietkürzungen.
Flensburger Mieterverein: Mieter sollen per Fax Frist setzen
Der Mieterverein in Flensburg rät Mieterinnen und Mietern in solchen Fällen, ein Fax an die Hausverwaltung zu schreiben. Wichtig sei die Sendebestätigung des Schreibens und die Nennung einer Frist, zu der sich die Hausverwaltung zu kümmern habe. Laufe diese Frist ab, können Bewohnerinnen und Bewohner eine externe Firma für die Heizung beauftragen und die Kosten von ihrer Miete einbehalten.