Hansen scheitert mit Klage gegen Kieler Staatsanwaltschaft
Die Urteilsbegründung steht noch aus, aber klar ist: Das Landgericht Kiel hat die Klage der Landesbeauftragten für Datenschutz abgewiesen. Vor dem Urteilsspruch gab es bei der Verhandlung noch den besonderen Auftritt eines Zeugen.
Menschlich habe er nichts gegen sie, sagt der Mann, der Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz, 2015 wegen mutmaßlichen Förderbetrugs angezeigt hat. Und der später ihre Wiederwahl stoppen wollte. Der Zeuge P. ist vom Landgericht Kiel geladen worden, um dort seine Sicht der Dinge zu schildern. "Es geht hier nicht um die Person Marit Hansen", sagt er.
Ihm sei es um die Sache gegangen: Um transparente Bewerbungsverfahren, um die Amtsführung Hansens, um den Datenschutz. Erst später sei ihm bewusst geworden, wie stark die Vorgänge Marit Hansen belasteten, betont P., der inzwischen als Datenschützer in NRW arbeitet.
Ausführlich erklärt er, wie es zu der Anzeige kam. Und wie er Akteneinsicht bekam, nachdem Hansen ihn ihrerseits wegen falscher Verdächtigung angezeigt hatte. Beide Verfahren wurden eingestellt.
Hansen sieht Rechtsverstöße
Eigentlich geht es an diesem Tag vor dem Landgericht aber nicht um Vergangenheitsbewältigung - sondern um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft zu Unrecht Aktenbestandteile an P. gegeben hat - das hatte Hansen der Kieler Staatsanwaltschaft vorgeworfen.
Die Ausführungen des ehemaligen Mitarbeiters verfolgt Marit Hansen teils schmunzelnd, teils verwundert. Sein Aussage hätte die Argumentation der Landesdatenschutzbeauftragten sogar stärken können: So ging es im Prozess unter anderem um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft auf die "Zweckbindung" der Akten hätte hinweisen müssen - im Fall des P. hätte das bedeutet, dass auf seinen Akten gestanden hätte, dass er sie nicht weitergeben darf. Ob das etwas geändert hätte?
P. will sich heute nicht festlegen, betont, er frage sich das selbst. Hätte er eindeutig bejaht, hätte es die Rechtsauffassung der Kläger gestützt.
Bewerbung mit Ermittlungsakte
Weitergegeben hat er die Akten in jedem Fall: An ausgewählte Abgeordnete in den Fraktionen und an die Staatskanzlei. Dort hatte P. sich auf Hansens Posten beworben - und Aktenbestandteile angehängt, in denen Vorwürfe gegen Hansen zusammengefasst waren. Bewusst, betont P., habe er den Adressatenkreis überschaubar gehalten.
Hansens Anwalt weist auf Widersprüche hin: Schließlich müsse bei der Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten ja der ganze Landtag abstimmen. Die Richterin fragt, ob P. die Akten auch an andere weitergegeben habe. Seine juristischen Berater etwa, die er zu diesem Zeitpunkt nun schon mehrfach erwähnt hat. Die Frage beantwortet P. nicht.
Hansen enttäuscht über Urteil
Den Hinweis, er könne sich ja selbst auf den Posten als Landesdatenschutzbeauftragter bewerben, habe er aus einer Fraktion bekommen, sagt der ehemalige Mitarbeiter. Hansen nennt das später "spannend." Um welche Fraktion es gehen soll, sagt P. nicht.
Am Ende gelang es ihm nicht, das Verfahren zur Wiederwahl der Datenschutzbeauftragten zu stoppen. "Niemanden hat es interessiert", stellt P. vor Gericht ernüchtert fest.
Nach der Vernehmung des Zeugen zieht sich das Gericht zurück - und kündigt ein Urteil an. Nach kurzer Unterbrechung ist klar: Die Klage ist abgewiesen, eine Begründung gibt es an diesem Tag noch nicht. Marit Hansen ist enttäuscht, die Generalstaatsanwaltschaft sieht sich bestätigt.