Arbeiter sind an einer Straße mit der Erdverlegung von Glasfaserkabeln beschäftigt. © picture alliance/dpa/Moritz Frankenberg Foto: Moritz Frankenberg
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AUDIO: Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Glasfaser-Anbietern (1 Min)

Glasfaser: Verbraucherzentrale SH warnt vor unseriösen Verkäufern

Stand: 19.06.2023 09:47 Uhr

Die Verbraucherzentrale SH warnt vor unseriösen Glasfaser-Verkäufern an der Haustür. Demnach sind Dutzende Fälle bekannt, in denen Verträge der Telekom angeboten und andere Anbieter schlecht geredet wurden.

Glasfaser statt Kupfer - der Ausbau des schnellen Internets in Schleswig-Holstein läuft auf vollen Touren. 60 Prozent aller Haushalte können das neue Netz laut Breitband-Kompetenzzentrum (BKZ.SH) schon nutzen. Und wenn nichts dazwischen kommt, wird das Land in zwei Jahren nahezu flächendeckend versorgt sein. Nach Angaben eines Sprechers entspricht das dem angepeilten Zeitplan. Doch während der Netzausbau in ländlichen Regionen wie Stormarn oder Herzogtum Lauenburg zügig vorangekommen ist - weil das oft eigens gegründete Zweckgemeinschaften übernommen haben - dauert es laut BKZ.SH zum Beispiel in Kiel oder Lübeck oft länger.

Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Gesprächen an der Haustür

In diesen Städten gibt es mehrere Anbieter. Freie Werber auf Provisionsbasis nutzen die Situation aus und gehen an den Haustüren auf Kundenfang. Bei der Verbraucherzentrale sind nach eigenen Angaben Dutzende Fälle bekannt, in denen andere Anbieter schlecht geredet und Verträge für Glasfaser-Anschlüsse der Telekom angeboten wurden, die angeblich schneller zur Verfügung stehen sollten. Die Experten warnen jedoch: Auch dort sei nicht sicher, dass das Glasfaserkabel schneller verlegt wird.

Haustürgeschäfte: Nicht überrumpeln lassen

Die Experten raten von unüberlegten, schnellen Geschäften an der Haustür grundsätzlich ab. Man solle sich nicht überrumpeln lassen. Wer schon bei einem Anbieter einen Auftrag für Glasfaser erteilt hat, kann zunächst eine Frist setzen. Er sollte auf keinen Fall einen zweiten Vertrag unterschreiben. Sollte man doch mal an der Tür zu einer Unterschrift überredet worden sein, kann man noch 14 Tage lang von dem Vertragsschluss zwischen Tür und Angel zurücktreten.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 19.06.2023 | 08:00 Uhr

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