Gerichtsurteil macht Bauherren in SH ratlos

Stand: 13.09.2023 18:48 Uhr

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgt für Unsicherheit: Sondergenehmigungen für Bauten ohne Umweltverträglichkeitsprüfung sind nicht mehr erlaubt. Die Innenministerin spricht von einem "juristischen Paukenschlag".

von Constantin Gill und Christian Lang

Der Traum vom eigenen Haus ist für Lea Lindemann erst einmal "in der Schwebe", wie sie es formuliert. Mit ihrem Mann und dem neun Monate alten Sohn will sie in der Engelbrechtschen Wildnis, einer Gemeinde im Kreis Steinburg, endlich ein Eigenheim bauen. Die Familie hat das Grundstück in einem Neubaugebiet am Ortsrand ergattert, den Bau geplant und vorbereitet. "Nächste Woche soll gebohrt werden", sagt Lea Lindemann. Doch nach einem Gerichtsurteil steht die Baustelle jetzt quasi mitten im rechtsfreien Raum. Und die Lindemanns sind verunsichert.

EU-Recht verletzt

Denn das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli entscheiden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht mehr im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Der Paragraf 13b, der das bisher erlaubt, ist nicht mit EU-Recht vereinbar.

Im konkreten Fall einer Gemeinde in Baden-Württemberg ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eindeutig: "Der Verfahrensfehler führt zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans", heißt es darin.

Bauen nur noch auf eigenes Risiko?

Eine junge Frau steht auf einem brachliegenden Baugebiet. © NDR
Lea Lindemann ist von dem Gerichtsurteil betroffen.

"Ich hab natürlich Angst, dass wir nicht bauen können", sagt Lea Lindemann. "Insofern ist das eine riesengroße Frustration." Denn auch beim Baugebiet in der Engelbrechtschen Wildnis handelt es sich um ein Gebiet, in dem mit Sondergenehmigung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung gebaut werden soll.

Bürgermeister Sönke Reimers (KWV) hat den Lindemanns und elf weiteren Familien Grundstücke verkauft. Er berichtet, dass plötzlich Bauherren auf ihn zukamen und berichteten, dass sie einen Baustopp erhalten hätten. Der Kreis Steinburg berief sich in einem Schreiben auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und wies Bauherren auf die unklare juristische Lage hin.

"Es wird empfohlen, die abschließende rechtliche Beurteilung abzuwarten und nicht mit dem Bau zu beginnen. Andernfalls muss ich mir nach weiterer rechtlicher Entwicklung die Anordnung einer Baustillegung und einer Rückbauverfügung vorbehalten", heißt es in dem Schreiben des Kreises. Wer doch mit dem Bauen beginne, tue das "auf eigenes Risiko."

Land berät, entscheiden müssen aber die Kommunen

Bürgermeister Reimers (Mitte) steht mit zwei Einwohnern der Engelbrechtschen Wildnis auf einem Baugebiet. © NDR
Bürgermeister Reimers (Mitte) befürchtet, die restlichen Grundstücke auf dem Baugebiet jetzt nicht mehr los zu werden.

Bürgermeister Reimers war davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan rechtsgültig sei. Von Land und Kreis fühlt er sich nicht ausreichend informiert. Und er macht sich auch Sorgen, dass er die übrigen Freiflächen im Neubaugebiet nicht mehr verkaufen kann.

Müssen aufgrund des Urteils nun Baupläne einkassiert, Gebäude vielleicht sogar zurückgebaut werden? Das ist unklar. Das Land hat in der vergangenen Woche vorläufige Handlungsempfehlungen an die Kommunen herausgegeben. Darin sollen diese Anhaltspunkte bekommen, "wie der Bebauungsplan rechtskonform geändert werden kann, oder wie und wann ein neues Verfahren einzuleiten ist. Das muss abschließend die Kommune eigenständig im Rahmen ihrer Planungshoheit vor Ort entscheiden."

"Komplexe" Auswirkungen

Im Kern geht aus dem Papier hervor, dass bereits genehmigte Bauanträge wohl nicht zurückgenommen werden müssen. Komplizierter wird es, wenn Baupläne noch nicht beschieden sind. Die Kommunen werden jeden Einzelfall prüfen müssen.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss, dass die "Auswirkungen sehr komplex" sind. Sie sprach angesichts des Gerichtsurteils von einem "juristischen Paukenschlag" und einer völlig veränderten Situation. Seit Montag liege die Urteilsbegründung vor - die werde nun ausgewertet. Weitere Gespräche mit den Kommunen werden folgen.

Ein Paragraf frisst Flächen

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht auf eine Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg (BUND) zurück. Schleswig-Holsteins BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers erklärt, dass es darum gehe, den Flächenfraß an den Außenrändern von Gemeinden zu begrenzen. Paragraf 13b habe diesen aber mit dem Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und Ausgleichsflächen begünstigt und sei deshalb zurecht gekippt worden.

Eggers sieht jetzt die Gemeinden in der Pflicht, sich zu überlegen, wie sie "zum Beispiel durch einen nachgeordneten Umweltbericht und durch Ausgleichsmaßnahmen diesen Prozess heilen können."

Mitgefühl für die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt in solchen Gebieten gebaut haben oder noch bauen wollen, hat Eggers dennoch. In der Engelbrechtschen Wildnis will Lea Lindemann jedenfalls weiterbauen. Sie wünscht sich von Land und Behörden, "dass die Hürden aus dem Weg geschafft werden und dass hier etwas Schönes entstehen kann."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 13.09.2023 | 19:30 Uhr

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