Gericht stoppt Bau von Logistikzentrum in Ellerau vorerst
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat den Bau des Logistikzentrums in Ellerau im Kreis Segeberg vorerst gestoppt. Anfang des Jahres hatte das Verwaltungsgericht den Antrag der Stadt Quickborn gegen die Baugenehmigung noch abgelehnt.
Bis Ende 2025 sollte in Ellerau im Kreis Segeberg ein Logistikzentrum des US-Unternehmens Hillwood entstehen. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flendsburg) hat den Bau jetzt vorerst gestoppt. Die Entscheidung trafen die Richterinnen und Richter am Donnerstag in einem Eilverfahren. Sie sind der Meinung, dass in den Planungen des Unternehmens das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht ausreichend berücksichtigt sei. Damit widerspricht das Oberverwaltungsgericht dem Beschluss des Verwaltungsgerichts von Februar 2024. Das hatte einen Antrag der Stadt Quickborn (Kreis Pinneberg) gegen die Baugenehmigung damals abgelehnt.
Quickborn befürchtet Verkehrskollaps
Die Stadt Quickborn ist eine Nachbarstadt von Ellerau. Bürgermeister Thomas Beckmann (FDP) befürchtet, dass mit dem Logistikzentrum ein Verkehrskollaps einhergehen würde. Die Stadt hat am Mittwoch die Ergebnisse einer sogenannten mikroskopischen Verkehrsflusssimulation vorgestellt. Die hat die Überlastung des Stadtverkehrs in Quickborn ebenfalls bestätigt. Der Fokus der Simulation lag dabei auf der Kreuzung in Höhe Tanneneck in der Nähe der A7. Dort treffen demnach Verkehrsteilnehmer auf der Straße mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg und den Schienen der AKN zusammen. Den beauftragten Ingenieurinnen und Ingenieuren zufolge, ist die Verkehrssicherheit in diesem Bereich gefährdet.
OVG: Infrastruktur nicht für zusätzliche Verkehrsbelastung ausgelegt
Dieses Gefährdungspotential hat auch die Richterinnen und Richter überzeugt. In einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts heißt es, dass die Infrastruktur vor Ort nicht für die prognostizierten 350 zusätzlichen Pkw-Fahrten und 1.600 Lkw-Fahrten ausgelegt sei. Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann zeigte sich erleichtert von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: "Darauf haben wir jetzt anderthalb Jahre hingearbeitet und das ist eine ganz tolle Nachricht für Quickbornerinnen und Quickborner aber auch für die Ellerauer Bevölkerung, dass wir das jetzt geschafft haben und unsere Straßen vor dem Verkehrskollaps schützen und auch die Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer nicht stärker eingeschränkt ist."
Ellerau wartet auf Begründung des Gerichts
Der Ellerauer Bürgermeister Ralf Martens (BVE) wartet jetzt auf die offizielle Begründung der Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichts. Er erklärt auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein, dass nun abzuwarten sei, was es bedeutet, dass der Bau "vorerst" gestoppt sei. Er rechnet in der nächsten Woche mit der offiziellen Begründung für den Beschluss des Gerichts.
Das Oberverwaltungsgericht bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein. Der Beschluss, dem Widerspruch der Stadt Quickborn gegen die Baugenehmigung für das Logistikzentrum stattzugeben, ist damit bindend und laut Gericht unanfechtbar. Das Unternehmen Hillwood hat die Anfrage von NDR Schleswig-Holstein bisher nicht beantwortet.