Flaggen in Dänemark: Darf Schwarz-Rot-Gold geflaggt werden?

Stand: 22.08.2024 19:30 Uhr

Bis heute hatten Befürworter und Gegner des neuen Flaggengesetzes in Dänemark die Chance, sich zum Entwurf der Regierung online zu äußern. Noch in diesem Jahr könnte das Gesetz verabschiedet werden.

von Frank Goldenstein

Der Legende nach fiel der Dannebrog vor etwa 800 Jahren einfach vom Himmel. Und zwar während der Schlacht von Lyndanisse, dem heutigen Talinn (Estland). Sie soll dem damaligen dänischen König zum Sieg in einer eigentlich verloren geglaubten Schlacht geholfen haben.

Die dänische Flagge ist damit eine der ältesten Flaggen der Welt und genießt bei unseren Nachbarn einen hohen Stellenwert. Deshalb gingen auch alle davon aus, dass nur der Dannebrog per Gesetz am Fahnenmast hängen darf.

Uwe Jessen, Hinrich Jürgensen und Harro Hallmann stehen vor einer Deutschland-Flagge. © NDR Foto: Frank Goldenstein
Hinrich Jürgensen (mitte) und seine Kollegen Uwe Jessen (links) und Harro Hallmann (rechts) vom Bund Deutscher Nordschleswiger freuen sich, wenn sie bald unkomplizierter die deutsche Flagge hissen können.

So auch die deutsche Minderheit in Dänemark, der Bund Deutscher Nordschleswiger. Für besondere Anlässe, an denen auch die deutsche Flagge gehisst werden sollte, wurde stets ein Antrag gestellt. Erst telefonisch, zuletzt schriftlich. Immer habe es grünes Licht gegeben. "Die Polizeibeamten in Holstebro haben sich bis zu drei Wochen Zeit gelassen, den Antrag zu bearbeiten. Unser Gäste waren dann manchmal schon wieder weg, bevor wir die Erlaubnis vorliegen hatten", sagt der Vorsitzende Hinrich Jürgensen mit einem Schmunzeln.

Der Moment der frischen Wind in die Fahnendebatte brachte

Vor sechs Jahren dann sorgte ein Nachbarschaftsstreit in Kolding für eine Wendung. Ein paar USA-Fans trafen sich in einem Sommerhaus und hissten die amerikanische Flagge. Das störte die Nachbarn. Der Hauseigentümer bekam eine Strafe, akzeptierte diese aber nicht. Er klagte sich durch alle Instanzen und war erfolgreich.

Im Juni des vergangenen Jahres stellte das höchste dänische Gericht fest: es gebe gar kein gültiges Flaggengesetz, nur eine alte Verordnung, die sich auf eine königliche Resolution von 1833 stützte. Laut Gericht gab es darin aber keine allgemeinen Regelungen für Flaggenverbote, sondern nur Einzelfallregelungen.

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Willkürliches Flaggezeigen kommt in Dänemark nicht in Frage

Seitdem darf jeder an seinen Fahnenmast die Landesflagge hängen, die er möchte. Und das gefällt den Dänen so gar nicht. Sie wollen ihren geschätzten Dannebrog schützen. Denn auch für den gelten strenge Regeln: Er darf niemals verschlissen aussehen, auf keinen Fall die Erde berühren und nur von Sonnenauf- bis untergang gehisst werden. Es sei denn er wird nachts beleuchtet.

Die Regierung will den Zustand des willkürlichen Flaggezeigens schnellstmöglich ändern. Mit einigen Ausnahmen: Zum einen dürfen auch die Flaggen von Grönland, den Färöer-Inseln und den nordischen Nachbarländern gehisst werden. Zum anderen auch die von internationalen Organisationen wie EU oder UNO.

Der Bund Deutscher Nordschleswiger war im März zu Besuch im Justizministerium in Kopenhagen. Dort hatte sich die Minderheit dafür stark gemacht, eine permanente Erlaubnis zu bekommen, die deutsche Flagge an seinen Institutionen zu hissen. "Wir haben klar gemacht, dass wir die gleichen Rechte wie Hotels in Dänemark haben wollen. Denn die müssen keinen schriftlichen Antrag stellen, wenn sie neben der dänischen Flagge noch andere hissen wollen", berichtet ihr Vorsitzender.

Im Gesetzesentwurf ist jetzt sogar eine generelle Ausnahme für die deutsche Flagge in ganz Dänemark vorgesehen. Für Jürgensen ein positives Signal für das Vertrauen und Zusammenarbeit beider Länder.

Gegenwind für deutsche Flagge von der Dänischen Volkspartei

Den Sonderweg für Schwarz-Rot-Gold missfällt Peter Kofod. Der Abgeordnete der Dänischen Volkspartei meint: "Man soll ausschließlich mit dem Danebrog flaggen, wenn man sich in Dänemark befindet. Daher bin ich gegen die Ausnahme für die deutsche Fahne."

Die Chancen aber stehen gut, dass die Regierung mit der nötigen Mehrheit das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden kann. Die Deutsche Minderheit wäre jedenfalls froh über diese Regelung. Denn eine generelle Ausnahme würde vieles vereinfachen.

Nicht nur die umständlichen polizeilichen Genehmigungen für das Hissen der deutschen Flagge bei besonderen Anlässen hätten sich erledigt. Auch im eigenen Garten oder im Sommerhaus könnten die Nordschleswiger regelkonform einen Teil ihrer Identität mit wehender Fahne am Mast zeigen. Hinrich Jürgensen glaubt allerdings, dass niemand davon Gebrauch machen wird.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 22.08.2024 | 19:30 Uhr

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