In einem Regal stehen etliche Bücher über Familienrecht. © imago/Papsch

Kindeswohl: "Kinder lieben ihre Eltern, immer"

Stand: 07.04.2022 05:00 Uhr

Wann geht es einem Kind zu Hause so schlecht, dass es aus der Familie herausgenommen werden muss? Silke Lindberg, Familienrichterin am Amtsgericht Reinbek (Kreis Stormarn), muss auch über solche Fälle entscheiden. Auch Trennungen, bei denen beide Partner gerne das Kind haben würden, landen bei ihr. Im Interview mit NDR Schleswig-Holstein erzählt die 49-Jährige, die selbst drei Kinder hat, von ihrem Arbeitsalltag und wie sie ihre Entscheidungen trifft.

von Anne Passow

Mit welchen Fällen haben Sie als Familienrichterin zu tun?

Lindberg: Grundsätzlich muss man sagen: Bei den meisten Fällen, die wir hier im Familienrecht behandeln, geht es um einvernehmliche Scheidungen. Aber natürlich landen auch Fälle bei uns, wo es um das Kind geht. Teilweise geht es da um Unterhalt, dann wird einfach gerechnet.

Und es gibt die so genannten Kindschaftssachen, da geht es zum Beispiel um Umgangsregelungen oder um die elterliche Sorge. Wenn zum Beispiel beide Eltern wollen, dass das Kind zu ihnen zieht und sie nicht in der Lage sind, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dann ist die Frage: Wer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Oder es gibt Fälle, in denen der eine ein Wechselmodell will, also dass das Kind teils beim Vater und teils bei der Mutter lebt, und der andere will es nicht.

Und manchmal geht es auch um Kindeswohlgefährdung mit Gewalt in der Familie, sexuellem Missbrauch oder mit Eltern, die Drogen-, Alkohol- oder psychische Probleme haben und deswegen in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt sind. Solche Fälle haben wir selten bei uns, weil das Jugendamt da schon vorher eingreift.

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Hand eines einjährigen Kindes an einem Gitterbett. © picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke Foto: Robert Kneschke

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Können Sie sich an einen Fall erinnern, wo sie ein Kind aus der Familie nehmen mussten?

Lindberg: Da hatte ich zum Beispiel mal eine Familie mit Migrationshintergrund, mit einem sehr ehrgeizigen Vater und einem Sohn, der in der Schule nicht so mitgearbeitet hat, wie der Vater das wollte. Der Vater wollte, dass seine Kinder gut in der Schule sind und erfolgreich sind in Deutschland. Und da hat er einen Gürtel genommen und hat den Jungen an den Beinen grün und blau geschlagen. Die Mutter war total hilflos und hat aber trotzdem, ich glaube über die Polizei, das Jugendamt informiert. Die insgesamt drei Kinder der Familie sind dann in Obhut genommen worden.

Wie ist die Geschichte ausgegangen?

Lindberg: Im Ergebnis durften die drei Kinder am Ende wieder zurück in ihre Familie. Weil sie unendlich gelitten haben durch die Trennung. Der wichtigste Grund aber war, dass der Vater stark an sich gearbeitet hat. Er hat an einem Anti-Aggressionstraining teilgenommen und hat das auch hinterher freiwillig weitergemacht. Das Jugendamt hat eine sozialpädagogische Familienhilfe ins Haus der Familie geschickt. Da konnten die Kinder später zurück - und ich habe von der Familie dann nie wieder etwas gehört.

Sie haben gerade gesagt, die Kinder hätten durch die Trennung gelitten. Aber der Vater war doch gewalttätig ihnen gegenüber.

Lindberg: Sie haben trotzdem immer versucht, ihren Vater in Schutz zu nehmen. Das ist eine ganz normale Reaktion. Ganz typisch war auch, dass sie zurück wollten. Kinder wollen immer zurück zu den Eltern. Kinder lieben ihre Eltern, egal, was die Eltern mit ihnen machen. Egal, ob die Mutter Alkoholikerin ist, die Kinder verwahrlosen lässt, ob sie die Kinder schlägt, ob die Mutter bindungsgestört ist. Die Kinder lieben ihre Eltern, immer. Die wollen immer zurück.

Und das führt uns zu einer Grundschwierigkeit, mit der wir Familienrichter immer wieder zu tun haben: Das Kindeswohl ist nicht immer gleichbedeutend mit dem Kindeswillen. Es kommt auch auf das Kindesinteresse an. Wenn das Kind sagt: "Ich will zu meinen Eltern", dann liegt das nicht immer unbedingt im Kindesinteresse. Das heißt, Sie verletzen als Familienrichterin unter Umständen die Bindungsbedürfnisse der Kinder für etwas anderes. Nämlich für eine gesunde Entwicklung, für Eigenverantwortung, für Selbstbestimmtheit. Das abzuwägen, das ist in der Regel sehr schwierig. Das geht in der Regel nur mit gutachterlicher Hilfe. Und selbst Gutachter tun sich schwer bei der Abwägung.

Grundsätzlich muss man sagen, geht es immer darum, das mildeste Mittel für die Familie zu finden. Wir fragen uns immer: Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es, um dieses familiäre System noch so zu halten? Die Herausnahme der Kinder aus diesem System ist immer das letzte Mittel. Manchmal geht es nicht anders.

Auf welchen Grundlagen entscheiden Sie noch?

Lindberg: Wir gucken bei unseren Entscheidungen auch immer auf die Bindungen des Kindes. Bindungen entstehen in den ersten Lebensjahren. Der Säugling lernt zum Beispiel, dass durch Schreien seine Bedürfnisse von bestimmten Personen erfüllt werden. So entsteht Bindung. Wenn sich aber ein Elternteil zum Beispiel ganz unvorhergesehen mal zu und mal abwendet, wenn die Mutter ihr Kind zum Beispiel plötzlich wegstößt, dann kann keine stabile Bindung entstehen, dann gibt es Bindungsstörungen. Und die ziehen sich durch das ganze Leben.

Sie haben gerade eine Geschichte erzählt, die am Ende für die Familie eher gut ausgegangen ist. Erleben Sie auch Fälle, wo das nicht so klar ist?

Lindberg: Ich habe mit einem Jungen zu tun gehabt. Er war in der Schule gewalttätig, er hat andere Schüler gequält, ist durch Diebstähle aufgefallen und war schon in einer Spezialklasse. Und dann kam in seiner Familie ein Säugling dazu. Und seine Familie hatte unglaubliche Angst um das Wohl dieses Säuglings. Ein Gutachten hat am Ende aber ausgesagt, dass der Junge erst einmal in der Familie verbleiben sollte. Das hat sich allerdings wirklich nicht gut entwickelt. Dieser Junge ist immer auffälliger geworden, sodass dann die Eltern einen Antrag auf Heimerziehung gestellt haben. Aber der Junge war auch im Heim auffällig, ist auch dort weggelaufen. Er war ja schon für Profis sehr anspruchsvoll, die Mutter konnte das nicht schaffen. Und dann hat der Gutachter am Ende gesagt: Dieses Kind muss nun doch aus der Familie raus.

Und ich erinnere mich an eine 16-Jährige, mit der ich zu tun hatte. Die hat gesagt: "Ich möchte von zu Hause ausziehen. Meine Eltern sperren mich ein. Ich werde komplett kontrolliert, die nehmen mir mein Smartphone weg, sagen mir, was ich anziehen soll. Ich kann mein Leben nicht so leben, wie ich will." Das Problem war aber, dass diese junge Frau einen Bruder hatte, an dem sie sehr hing und der in der Familie bleiben wollte. Sie war hin und hergerissen. Am Ende hat das Gericht einer Sozialpädagogin das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Mädchen gegeben. Sie konnte sich also mit ihr absprechen, auch wenn sie in ihrer Familie bleiben wollte - und hatte eine unterstützende Hand an ihrer Seite. Aber ich weiß nicht, was daraus geworden ist.

Haben Sie schon falsche Entscheidungen getroffen?

Lindberg: Natürlich kann ein Gericht falsche Entscheidung treffen, weil wir prognostisch handeln, genau wie die Gutachter auch. Wir versuchen in die Zukunft zu schauen. Ich hatte in meiner Funktion als Jugendrichterin einen Fall, in dem es sozusagen eine solche falsche Entscheidung gegeben hat. Da ging es um Kindesmisshandlung. Der Vater hatte sein Kind mit dem Hammer geschlagen. Er hat es gewürgt. Im Kindergarten sind die vielen blauen Flecken aufgefallen. Dann wurde das Kind aus der Familie herausgenommen, kam in ein Heim. Der Vater wollte aber, dass das Kind wieder nach Hause kommt. Ein Psychologe sprach mit dem Vater, es gab ein Sachverständigengutachten. Das Kind durfte wieder zurück - und wurde wieder geschlagen. Hier würde ich sagen: Die Entscheidung des Gerichts war falsch. Aber man hat prognostisch gehandelt.

Haben Sie auch nach ihrem Urteil noch Einblick in die Fälle?

Lindberg: Normalerweise wissen wir nicht, wie die Fälle ausgehen, die bei uns landen. Wenn wir unser Urteil gesprochen haben, hören wir in der Regel nichts mehr davon. Und grundsätzlich sage ich mir oft, um mich zu trösten: Wir haben nicht die Verantwortung dafür, dass Familien glücklich sind. Jedes Kind hat sein eigenes Lebensschicksal. Ich kann an diesem Lebensschicksal nicht wirklich viel ändern. Ich kann vielleicht die Entscheidung treffen, ob es in der Familie bleibt oder aus der Familie rausgeht. Mehr nicht.

Wie gehen Sie persönlich mit Fällen von Misshandlung um?

Lindberg: Wenn Sie sich in so einen Fall einlesen und die Fotos sehen, dann ist der Tag erstmal ruiniert. Dann gehen Sie nach Hause und sagen: "Die Welt ist schrecklich." Die Kinder leben in schlimmen Zuständen: Mit einer Bettmatratze in einer Ecke, vollgepillert, die leeren Alkoholflaschen stehen daneben. Das hatten wir hier auch schon. Dann müssen Sie erst mal was anderes machen: spazieren gehen, mit Kollegen drüber sprechen. Und am nächsten Tag geht es auf der Sachebene weiter: Sie gucken welcher Verfahrensbeistand, welcher Sachverständige geeignet wäre, wann Sie terminieren können, wann Sie die Kinder anhören.

Wie entscheiden Sie, wenn sich ein getrenntes Paar vor Gericht nicht einig wird, bei wem das Kind leben soll?

Lindberg: Grundsätzlich geht es bei unseren Entscheidungen nicht um irgendwelche Rechte der Eltern, sondern immer um das Wohl des Kindes. Wir gucken also nach Kontinuität und Bindung. Bei strittigen Fällen müssen wir die Kinder auch anhören, auch drei Jahre alte Kinder, das will der Gesetzgeber so. Da gehe ich dann auch schon mal in den Kindergarten und versuche mit den Kindern zu sprechen. Richtige Informationen bekommen Sie da aber nicht. Wenn das Kind sagt "Papa ist doof", hat es vielleicht auch gerade nur kein Eis bekommen. Und fünf Minuten später ist Papa wieder ganz toll. Aber ich bekomme natürlich ein Gefühl für das Kind. Wie ist es entwickelt? Ist es eher schüchtern? Und manchmal bekommen Sie über Bilder viel mehr heraus als über Worte. Wenn das Kind zum Beispiel ein Schiff malen soll und ein bestimmtes Familienmitglied nicht mitnimmt, kann man da mal nachfragen. Aber das ist nur eine Momentaufnahme. Wenn ich wirklich mehr wissen will, brauche ich einen Psychologen.

Eine Kollegin musste auch schon entscheiden, ob das Kind gegen Corona geimpft werden darf oder nicht. Da ist die Sache für uns aber klar: Wir gehen da nach der Stiko-Empfehlung. Die Religion des Kindes musste ich glücklicherweise noch nicht entscheiden. Da würden wir auch gucken: Wo hat das Kind die stärkere Bindung.

Was werfen sich Eltern vor Gericht vor?

Lindberg: Ganz verschiedene Dinge. Aufpassen muss man, wenn in hoch streitigen Trennungssituation plötzlich die Anschuldigung des sexuellen Missbrauchs erhoben wird. Das habe ich auch schon erlebt. Da hat das Jugendamt dann minutiös recherchiert, die haben sich die Mutter genau angeguckt. Die Kinder sind rechtsmedizinisch untersucht worden. Es ist ein riesengroßer Aufwand betrieben worden. Das Jugendamt kam hinterher zu dem Schluss: Das sind einfach falsche Vorwürfe.

Und die Eltern werfen sich gegenseitig ab einem bestimmten Punkt immer vor, die Kinder zu manipulieren. Ich bin aber der Meinung, dass Kinder viel schwieriger manipulierbar sind, als sich Eltern das vorstellen. Kinder müssen aber irgendwann eine Wahl treffen werden. Denn in so einer Trennungssituation stecken sie in einem Loyalitätskonflikt. Und sie haben ihren Alltag mit ihren eigenen Problemen, müssen sich aber die ganze Zeit mit dem Konflikt der Eltern beschäftigen. Irgendwann sagen die Kinder dann: "Ich will das nicht mehr." Und dann wird ein Elternteil sozusagen ausgeblendet. Das ist reiner Selbstschutz.

Ich glaube: Wenn die Eltern ihren Kindern wirklich helfen wollen, müssen sie aufhören, an den Kindern zu zerren. Sie müssen stattdessen fragen: "Was braucht jetzt mein Kind?" Und ihre eigenen Bedürfnisse zurückstellen. Das ist wie König David und die zwei Mütter, die am Kind ziehen. Die richtige Mutter lässt das Kind los. Das ist hier Alltag.

Also normalerweise zerren bei Ihnen vor Gericht beide am Kind und lassen nicht los?

Lindberg: Ich hatte gerade einen Fall, da war das anders. Da hat die Mutter beantragt, dass sie das alleinige Sorgerecht bekommt. Und dann ist etwas ganz Besondere passiert: Der Vater hat gesagt: "Ich stimme zu." Ich war etwas überrascht und habe dem Vater gesagt: "Sie wissen, dass Sie eine Sorgevollmacht ausstellen können. Dann verzichten sie nicht auf das Sorgerecht." Aber der Vater sagte mir: "Es ist für meine Tochter wichtig. Meine Tochter wünscht sich, dass die Mutter mich nicht mehr fragen muss. Meine Tochter möchte gerne, dass ich aus ihrem Leben verschwinde. Und wenn meine Tochter das möchte, dann akzeptiere ich das, dann ziehe ich mich zurück." Das ist wirklich selten, das so etwas passiert. Das ist wirklich Liebe. Der Vater tut das für die Tochter. Das tut ihm bestimmt total weh. Der hätte gern den Kontakt. Er verzichtet aber, damit es ihr gut geht.

Ich habe dann auch noch mit der elfjährigen Tochter gesprochen. Sie sagte mir: "Es gibt immer wunderschöne Momente und ich liebe meinen Vater." Aber es gibt eben immer Streit in der Familie und es ist für sie total anstrengend, immer mit dem Vater konfrontiert zu sein. Sie kann sich nicht mehr auf ihre schulischen Probleme und auf ihre Freundinnen konzentrieren, sondern sie ist gedanklich immer bei dem Konflikt ihrer Eltern. Und sie wünscht sich erst einmal Ruhe. Diesem Wunsch kann ich persönlich total nachvollziehen.

Gibt es auch Situationen, die im Gerichtssaal eskalieren?

Lindberg: Ich hatte noch keinen einzigen Fall in meiner Zeit als Familienrichterin, der im Sitzungssaal eskaliert ist. Laut wird es allerdings schon manchmal. Dann schreit der eine den anderen Partner an: "Du hast mich die ganze Zeit belogen" oder "Immer lässt du mich hängen" oder "Du manipulierst das Kind". Und es gibt tatsächlich auch Anwälte, die sich anschreien, wenn die professionelle Distanz verloren gegangen ist. Aber laut werden ist keine Eskalation. Anschreien ist erlaubt. Auch wenn es anstrengend ist. Es wäre falsch, mit dem Hammer auf den Tisch zu hauen und zu sagen: "So, ich lasse jetzt den Saal räumen." Denn Sie wollen ja einen Kommunikationsfluss erreichen. Ich bin da inzwischen sehr gelassen. Ich lasse die Eltern sich anschreien - und dann sage ich: "So, ich würde jetzt ganz gern noch einmal auf folgenden Punkt zurückkommen." Und dann geht die Diskussion wieder in die Sachebene.

Ich bin noch nie bedroht oder beleidigt worden. Ich bin noch nie angegriffen worden. Wir hatten aber auch einen Fall im Haus, da ist eine Familienrichterin massiv beleidigt und bedroht worden. Das hat ihre Lebensqualität stark eingeschränkt. Das sind meistens psychisch auffällige Elternteile, die drohen. Das ist zum Glück aber nicht der Regelfall.

Vielen Dank für das Interview.

Das Interview führte NDR Schleswig-Holstein Reporterin Anne Passow.

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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 07.04.2022 | 12:00 Uhr

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