Brokstedt-Prozess: Verteidigung legt Revision ein
Die Verteidigung des Angeklagten im Brokstedt-Prozess hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Damit ist das Urteil vom 15. Mai noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wird nun auf Fehler überprüft.
In dem Brokstedt-Prozess wurde vor gut einer Woche das Urteil verkündet: Lebenslange Haft für den Mann, der im Januar 2023 in einem Regionalzug in Brokstedt (Kreis Steinburg) zwei Menschen getötet und vier weitere schwer verletzt hat. Die große Strafkammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Verteidigung hat nun gegen das Urteil Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Itzehoe am Freitag mit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Revision kann nur stattgegeben werden, wenn das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Das bedeutet, wenn eine Rechtsnorm nicht beachtet oder nicht richtig angewendet wurde. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob das Verfahren ordnungsgemäß geführt wurde. Eine erneute Beweisaufnahme erfolgt nicht.