Brandopfer gefilmt: Prozess in Flensburg endet mit Verwarnung
Vor zehn Monaten sind bei einem Hausbrand in Flensburg zwei Menschen gestorben, neun weitere wurden verletzt. Ein 35-Jähriger soll Videos gemacht und sie verbreitet haben. Der Prozess gegen ihn endete mit einer Verwarnung.
Der Prozess vor dem Amtsgericht Flensburg war am Montagvormittag nach anderthalb Stunden auch schon wieder vorbei. Der 35 Jahre alte Angeklagte musste sich wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen verantworten. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, sprach aber von einem Versehen. Er habe gerade mit seinen Kindern ein anderes TikTok-Video gedreht und habe das Video vom Feuer nicht teilen, sondern nur speichern wollen. Das Gericht sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt über 30 Tagessätze zu je 20 Euro aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 50 Tagessätzen à 20 Euro beantragt.
Bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt stellt das Gericht zwar die Schuld des Täters fest, die Geldstrafe wird allerdings nur dann fällig, wenn sich der Angeklagte innerhalb einer Bewährungszeit erneut etwas zu Schulden kommen lässt.
Kleiner Junge und Großmutter kamen ums Leben
Bei dem Feuer in einem Mehrfamilienhaus in Flensburg waren ein vierjähriger Junge und seine 70 Jahre alte Großmutter gestorben. Neun Menschen wurden verletzt. Einige von ihnen brachten sich unter dramatischen Umständen vor dem Feuer in Sicherheit. Der 35-Jährige soll der Anklage zufolge die verzweifelten Opfer gefilmt und die Videos online gestellt haben.
Sprung in Müllcontainer: Mann soll Videos verbreitet haben
Ein Video zeigt den Angaben zufolge unter anderem eine Frau, die zwei Kinder vom Dachgeschoss in einen ausgepolsterten Müllcontainer hat fallen lassen und anschließend selbst in den Müllcontainer gesprungen ist. Dabei habe sie sich schwere Verletzungen zugezogen. Zudem sei auf dem Video ein älterer Mann zu sehen, der sich aus Angst vor dem Feuer an der Fassade im zweiten Obergeschoss festgeklammert habe und anschließend auf eine auf dem Gehweg bereitgelegte Matratze gesprungen sei.
Die Aufnahmen soll der Angeklagte anschließend auf der sozialen Plattform TikTok hochgeladen und anderen Nutzern zum Betrachten zur Verfügung gestellt haben.