14 Jahre Haft: Urteil im Missbrauchsprozess von Itzehoe

Stand: 31.01.2024 17:53 Uhr

Das Landgericht Itzehoe hat am Mittwoch einen 48 Jahre alten Mann aus Tornesch unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens verurteilt. Er muss für 14 Jahre in Haft - mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Anklage gegen den Mann aus Tornesch im Kreis Pinneberg hat sich auf insgesamt 86 Taten bezogen - unter anderem wegen sexuellem Missbrauchs. Demnach soll er sie an einem Mädchen verübt haben - bei einem weiteren Mädchen soll der 48-Jährige laut Anklage in einem Fall übergriffig geworden sein.

Am Mittwoch hat das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) den Mann schließlich für schuldig befunden - in insgesamt 82 Fällen. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, Vergewaltigung sowie der Herstellung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte. Neun Zeugen waren im Laufe des Prozesses gehört worden, ein Sachverständiger hatte ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt. Gegen das Urteil wurde laut Gericht bislang keine Revision eingelegt.

Missbrauch vom dritten bis zum neunten Lebensjahr

Der Angeklagte hatte die Mutter des Opfers in einer Mutter-Kind-Kur kennengelernt und sich mit ihr angefreundet. So schilderte es Staatsanwältin Anita Kuhr in der 26-seitigen Anklageschrift. Die Mutter hatte ihm offenbar ihre Tochter immer wieder anvertraut. Der Missbrauch im Fall des Mädchens begann demnach 2014, erklärte Kuhr: "Der Tatzeitraum zieht sich dabei über mehrere Jahre hinweg und begann, als das Kind drei Jahre alt war bis zu dessen neunten Lebensjahr." Der Missbrauch fand wohl vor allem in der Wohnung des Angeklagten statt.

Mütter vertraten die Nebenklägerinnen

Die Beweislage war eindeutig, da der Angeklagte von seinen Taten Fotos und Videos gemacht hatte. Die Staatsanwältin schilderte dem Gericht auch Taten, bei denen der 48-Jährige das Kind vergewaltigt hat. In einem Fall ist auch ein weiteres Kind betroffen. Die Kinder traten im Verfahren als Nebenklägerinnen auf und wurden durch die Mütter als gesetzliche Vertreter vertreten

Als Beamte die Wohnung des Angeklagten am 7. Februar 2023 durchsucht hatten, fanden sie nach Polizeiangaben neben den selbst hergestellten Bildern und Videos etwa 300.000 weitere Dateien mit Videos und Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt werden.


31.01.2024 17:54 Uhr

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Mütter der betroffenen Mädchen als Nebenklägerinnen aufgetreten sind. Richtig ist, dass die Mütter ihre Kinder als gesetzliche Vertreter in der Nebenklage vertreten haben.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 31.01.2024 | 15:00 Uhr

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