Vogelgrippe: Mehr als 91.000 Legehennen in Bad Bentheim getötet
In der Grafschaft Bentheim ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Es handelt sich um die hochansteckende Form, wie das Friedrich-Löffler-Institut am Dienstag mitteilte. Um den betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet.
In dem betroffenen Betrieb in Bad Bentheim wurden nach Angaben des Landkreises 91.000 Legehennen gehalten. Sie wurden bereits am Montag vorsorglich getötet. Außerdem wurde der Betrieb gereinigt und desinfiziert, teilte die Kreisverwaltung am Dienstag mit.
Sperrzone um betroffenen Bestand eingerichtet
Da die gefährliche Variante der Vogelgrippe zuvor nicht ausgeschlossen werden konnte, hatte der Landkreis Grafschaft Bentheim vorsorglich am Dienstag eine Sperrzone eingerichtet. Diese gilt im Radius von drei Kilometern um den betroffenen Bestand. Darin umfasst sind Teile der Obergrafschaft und der benachbarten Niederlande. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Grafschaft Bentheim im Internet veröffentlicht. Zusätzlich sei eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet worden und es gebe Untersuchungen in Nachbarbetrieben, so der Landkreis. Auch ein Tierseuchenzentrum soll demnach am Mittwoch einsatzbereit sein, dort können etwa Fahrzeug gereinigt werden.
Allgemein-Verfügung gilt ab Mittwoch
In der Sperrzone liegen nach Angaben des Landkreises vierzehn Betriebe, die Geflügel oder Vögel halten, zuvor war von elf Betrieben die Rede gewesen. Es handelt sich um insgesamt rund 230.000 Tiere. Im Bereich der Sperrzone gelten strenge Regeln, damit sich das Virus nicht verbreitet und noch größeren - auch wirtschaftlichen - Schaden anrichtet. Geflügel und andere Vögel müssen nach Angaben des Landkreises so isoliert gehalten werden, dass sie keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren haben. Hühner und Eier dürfen nicht transportiert werden. Die Tiere dürfen nur dann getötet werden, wenn es der Landkreis erlaubt. Auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium forderte Tierhalterinnen und Tierhalter schriftlich dazu auf ihre Tiere zu beobachten. Wenn sie etwa eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme, vermehrte Todesfälle oder andere klinische Symptome bemerkten, sollen sie sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt melden, hieß es.
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