Urteil: Rindertransport nach Marokko war rechtens
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Rindertransport nach Marokko aus dem vergangenen Dezember erneut für rechtens erklärt. Demnach darf das niedersächsische Landwirtschaftsministerium keine Verbote aussprechen.
Der Landkreis Emsland habe nicht stichhaltig nachweisen können, dass den Rindern eine konkrete Gefahr drohe, begründete das Gericht die Entscheidung am Dienstag und verwies damit auf ein bereits Ende vergangenen Jahres gefälltes Urteil. Die Tiere seien schließlich für die Milchproduktion in Marokko vorgesehen, hieß es. Sollte ein Verstoß gegen das EU-Tierschutzrecht vorliegen, müsse dieser auch belegt werden, teilte das Gericht mit. Damit hat das Verwaltungsgericht einer Klage des Rindertransportunternehmens stattgegeben.
SPD-Landtagsfraktion fordert strengeres Tierschutzrecht
Zudem hat das Gericht dargelegt, dass weder der Landkreis Emsland noch das Landesministerium, sondern das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuständig ist. Nach Ansicht des SPD-Landtagsabgeordneten Jörn Domeier ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Weckruf: "Das heutige Urteil zur Abfertigung der Rindertransporte ist für uns ein wichtiger Hinweis, dass wir mehr für den Tierschutz machen müssen." Die SPD-Landtagsfraktion appelliere an die Bundesebene, "das Tierschutzgesetz schnellstmöglich zu überarbeiten". Das Landwirtschaftsministerium in Hannover überlege noch, ob es in Berufung gehe, sagte eine Sprecherin dem NDR Niedersachsen. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) fordert schon seit langem ein Verbot von Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten, in denen deutsche Tierschutz-Standards nicht gegeben sind.
Verbot von Rindertransport aufgehoben
Hintergrund der Klage war ein Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums Ende vergangenen Jahres, welcher unter anderem den Transport von Rindern außerhalb der EU untersagte. Entgegen dieser Anordnung hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück den Transport von rund 105 Rindern nach Marokko erlaubt. Der Landkreis Emsland hatte diesen Beschluss auf Anweisung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums aus tierschutzrechtlichen Gründen angefochten - vergeblich. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies die Beschwerde daraufhin ab.