Gericht in Osnabrück erlaubt Transport von 105 Rindern nach Marokko
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen aus tierschutzrechtlichen Gründen eigentlich verbotenen Transport von 105 Rindern nach Marokko erlaubt. Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) kündigte Beschwerde an.
Das niedersächsische Agrarministerium hatte einen Erlass herausgegeben, um die aus Tierschutzsicht umstrittenen Transporte in Nicht-EU-Länder einzuschränken. Auch wies das Ministerium den Landkreis Emsland an, den entsprechenden Rindertransport zu verbieten. Für ein solches Verbot müsse aber eine konkrete Gefahr eines tierschutzrechtlichen Verstoßes vorliegen, argumentierten die Richterinnen und Richter. Und der angefochtene Bescheid enthalte keine konkreten Anhaltspunkte dafür.
Agrarministerium: Tiere werden ohne Betäubung geschlachtet
Die Rinder seien für eine Molkereigenossenschaft in Marokko bestimmt, so das Gericht. Das niedersächsische Ministerium argumentiert, dass die Tiere in Marokko und anderen Staaten früher oder später ohne Betäubung geschlachtet werden. Nach Ansicht des Gerichts reicht das aber nicht für ein Transportverbot aus. Nur das Bundesagrarministerium könne ein grundsätzliches Verbot von Tiertransporten nach Marokko auf Grundlage von abstrakten Gefahren erlassen. Dem Landesministerium bleibe nur, auf einen solchen Erlass hinzuwirken.
Landkreis Emsland soll Beschwerde einlegen
Am 18. und 19. Dezember sollen die 105 trächtigen Rinder nach Marokko transportiert werden, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angefochten werden. Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) teilte bereits mit, dass ihr Ministerium den Landkreis anweisen werde, Beschwerde einzulegen. "Ich halte unsere Argumentation zur konkreten Gefahr einer Schlachtung ohne Betäubung für schlüssig und begründet", sagte die Ministerin.