Schlachten ohne Betäubung: Staudte untersagt Rinder-Transporte
Das niedersächsische Agrarministerium hat dem Transport von Rindern in 17 Nicht-EU-Länder einen Riegel vorgeschoben. Grund ist die Annahme, dass die Tiere dort ohne Betäubung geschlachtet werden.
Mit dem "Untersagungs-Erlass" sind die kommunalen Veterinärbehörden aufgefordert, Transporte in zahlreiche Länder ab sofort zu untersagen. Das Landwirtschaftsministerium geht davon aus, dass die Rinder in den betroffenen Ländern früher oder später ohne Betäubung geschlachtet werden. Dies führe "regelmäßig zu erheblichen, langanhaltenden Schmerzen und Leiden für die Tiere", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Der Erlass gilt auch für Rinder, die etwa zur Zucht exportiert werden. "Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung", so Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne).
Diese Länder sind von dem Exportverbot betroffen:
- Ägypten
- Algerien
- Aserbaidschan
- Irak
- Iran
- Jemen
- Jordanien
- Kasachstan
- Kirgistan
- Libanon
- Libyen
- Marokko
- Syrien
- Tadschikistan
- Tunesien
- Turkmenistan
- Usbekistan
In den vergangenen Jahren wurden immer weniger Rinder von Niedersachsen in Drittstaaten exportiert. 2022 waren es 8.400 Rinder. Fast alle gingen nach Ägypten oder Marokko. Andere Bundesländer haben den Transport von Rindern in Nicht-EU-Staaten längst eingeschränkt. Niedersachsen war lange Schlupfloch für solche Exporte.
"Ägypten-Erlass" untersagt Schiffstransporte nach Alexandria
Neben dem Schlachten ohne Betäubung kritisiert Staudte weitere mutmaßliche Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht. So würden die Tiere teils mit massiver Gewalt fixiert. Bereits im Oktober hatte das Agrarministerium den Transport von Tieren nach Alexandria in Ägypten untersagt, wenn ein Stall im dortigen Hafen als Zielort angegeben ist. Nach Informationen des Ministeriums waren Rinder aus Niedersachsen in der Vergangenheit dort nicht wie angegeben untergebracht. Zudem sei der Treibweg durch den Hafen für die Tiere auch gar nicht passierbar.
Kurz vor der Veröffentlichung sind laut Agrarministerium Richtlinien, die längere Transporte in Drittländer regeln sollen. Darin soll unter anderem festgelegt werden, dass der Organisator eines Tiertransportes künftig dokumentieren muss, dass die Tiere am Bestimmungsort gut angekommen und versorgt worden sind. Die Behörden sollen das dann rückwirkend kontrollieren.