Beschwerde abgewiesen: OVG erlaubt Rindertransporte nach Marokko
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Beschwerde gegen geplante Rindertransporte nach Marokko abgewiesen. Es gebe keine Beweise dafür, dass die 105 Rinder ohne Betäubung geschlachtet werden.
Es sei davon auszugehen, dass die Tiere zur Milchproduktion ausgeführt werden, begründete das Lüneburger Gericht die Entscheidung. Damit folgt das OVG der Begründung des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Das Transportziel ist demnach eines der sechs wichtigsten Molkereiunternehmen Marokkos, welches nur Bedarf für lebende Tiere hat. Es bestehe keine konkrete Gefahr, dass die Rinder oder ihre ungeborenen Kälber während oder nach ihrer Nutzungszeit tierschutzwidrig geschlachtet werden könnten, so das OVG. Die Transporte können daher nächste Woche wie geplant stattfinden, teilte das OVG mit. Die trächtigen Rinder sollen am 18. und 19. Dezember in das nordafrikanische Land transportiert werden.
Ministerin und Tierschutzorganisation kritisieren Beschluss
Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) bedauert nach eigenen Angaben die Entscheidung des OVG Lüneburg. "Wir prüfen nun, ob und wie eine Klärung in einem Hauptsacheverfahren erfolgen könnte", sagte sie. "Es bedarf unserer Meinung nach einer intensiveren Erörterung des bisher mangelhaften Schutzes der exportierten Tiere, als es ein Eilverfahren leisten kann." Auch die Tierschutzorganisation Vier Pfoten bezeichnete die Entscheidung als "fatal". Zahlreiche Dokumentationen würden belegen, dass die Tiere in "tierschutzrechtlichen Hochrisikostaaten" ohne Betäubung getötet werden, sagte die Organisation. Ihren Angaben nach erwartet die Rinder eine tagelange Reise und ein grausamer Tod.
Landwirtschaftsministerium erteilte Verbot
Auslöser für die Beschwerde war ein Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, welcher unter anderem den Transport von Rindern außerhalb der EU untersagte. Entgegen dieser Anordnung hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück jedoch dem Eilantrag eines Unternehmens stattgegeben und den Transport von rund 105 Rindern nach Marokko erlaubt.
Landkreis Emsland legte Beschwerde ein
Der Landkreis Emsland hatte diesen Beschluss auf Druck des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums aus tierschutzrechtlichen Gründen angefochten. Zur Begründung führte der Landkreis aus, dass den Rindern unabhängig von ihrem Nutzungszweck in Marokko die konkrete Gefahr drohe, ohne Betäubung geschlachtet zu werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht dieses Argument nicht als Grund für ein Verbot. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsse auf Bundesebene beschlossen werden, hieß es. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.