Osnabrück verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige
Lachgas darf ab 2025 in Osnabrück nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Grund für das Verbot sind nach Angaben der Stadt gesundheitliche Auswirkungen, die der Konsum der Partydroge haben kann.
Das Verbot gelte ab dem 1. Januar, teilte die Stadt am Dienstag mit. Damit ist Osnabrück die erste Großstadt in Niedersachsen, in der es ein solches Verkaufsverbot geben soll. Auch die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige will die Stadt eigenen Angaben zufolge verbieten. Damit soll verhindert werden, dass Volljährige die Partydroge kaufen und anschließend an Jugendliche geben. Das Verbot umfasst demnach auch den Betrieb von Automaten, die Lachgas anbieten, aber keinen ausreichenden technischen Schutz vor minderjährigen Käufern haben.
Gesundheitliche Risiken durch Konsum von Lachgas
Eine entsprechende Verordnung zum Verbot von Verkauf und Weitergabe an Minderjährige habe der Rat vor rund zwei Wochen beschlossen, teilte die Stadt mit. Grund dafür seien mögliche gesundheitliche Risiken: Während des Konsums könnten Bewusstlosigkeit und Hirnschäden sowie Erfrierungen und Lungenrisse auftreten, heißt es von der Stadt. Bei regelmäßigem Konsum seien Nervenschäden und Schäden des Rückenmarks möglich.
Landkreis Helmstedt hatte Verkauf auch verboten
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte sich zuletzt für ein härteres Vorgehen eingesetzt. "Die Abgabe an Jugendliche über Kioske, Automaten und Versandhändler gehört verboten", sagte Philippi im November. Zuletzt hatte der Landkreis Helmstedt den Verkauf von Lachgas an Jugendliche verboten.