Kein Lachgas an Minderjährige: Niedersachsen öffnet Tür zu Verbot
Der Bundesrat hat sich am Freitag für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige ausgesprochen. Der Antrag auf Initiative des Landes Niedersachsen richtet sich an die Bundesregierung.
Hintergrund des Antrags sind vermehrte Berichte über den Missbrauch von Lachgas als Partydroge - auch und gerade unter Minderjährigen. Es gibt keine Reglementierung von Lachgas und es kann somit auch an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sprach in seiner Rede vor dem Bundesrat von einem steigenden Konsum in den vergangenen Jahren. "Vor den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für unsere Bevölkerung müssen wir insbesondere unsere Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden schützen", so Philippi. Mögliche Folgen des Konsums von Lachgas seien neurologische Schäden wie Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen oder auch hypoxische Hirnschäden, also Hirnschäden aufgrund von Sauerstoffmangel.
Bundesgesundheitsministerium bereitet Gesetz vor
Am Mittwoch hatte der Petitionsausschusses im Bundestag bereits für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige geworben. "Wir brauchen eine strengere Regulierung von Lachgas in Deutschland", heißt in der Vorlage. Das Bundesgesundheitsministerin hatte dem NDR auf Anfrage mitgeteilt, dass ein entsprechendes Gesetz vorbereitet wird. Dieses soll demnach noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Im Landkreis Helmstedt ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige bereits verboten worden, in Gifhorn sorgt ein Automat in der Nähe von Schulen für Beschwerden.