Landkreis Helmstedt verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Stand: 13.06.2024 09:57 Uhr

Bisher ist der Verkauf von Lachgas in Deutschland frei. Der Landkreis Helmstedt hat das zumindest für sein Gebiet geändert: Dort darf das als Partydroge genutzte Gas nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden.

Künftig können Jugendliche unter 18 Jahren im Landkreis kein Lachgas mehr kaufen. Auch aus Automaten müssen die Kartuschen entfernt werden, sofern diese nicht über einen elektronischen Altersnachweis verfügen. Die Kreistagsmitglieder beriefen sich in ihrem einstimmigen Beschluss am Mittwochabend auf die Gefahrenabwehr im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Diese ermöglicht Verbote, wenn es noch kein Gesetz dazu gibt.

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Befeuert worden war die Debatte um den Verkauf von Lachgas zuletzt durch einen Fall aus Gifhorn. Der Stadtelternrat hatte sich an Behörden und Politik gewandt, weil nahe Schulen Lachgaskartuschen in Snackautomaten angeboten wurden.

Lachgas: So gefährlich ist die Partydroge

  • Lachgas ist Distickstoffmonoxid (N2O). Mit dem in höheren Mengen betäubend wirkenden Gas wurden vor mehr als 200 Jahren erstmals schmerzfreie Operationen möglich. Inzwischen sind meist andere Narkosemittel im Einsatz.
  • In den vergangenen Jahren ist das Gas als Partydroge bekannt geworden. Unter Jugendlichen wird es etwa als "Rausch ohne Reue" propagiert. Suchtexperten sehen allerdings auch ein starkes psychisches Abhängigkeitspotenzial.
  • Laut Rainer Thomasius, Suchtexperte am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sind in Zusammenhang mit Lachgas schon Todesfälle aufgetreten. Statistische Daten gibt es hierzulande allerdings noch keine, auch nicht über Langzeitfolgen des Konsums.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnt: Auf die Inhalation von Lachgas können schwere neurologische Beschwerden folgen: Sie reichten von Bewusstlosigkeit über Lähmungserscheinungen bis hin zu Hirnschäden.

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Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 13.06.2024 | 19:30 Uhr

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