
Krötenwanderung: Gericht hebt Straßensperrung in Bad Iburg auf
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat eine dreimonatige Straßensperrung zum Schutz von Krötenwanderungen in Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) per Eilentscheid aufgehoben. Ein Anlieger hatte geklagt.
Die behördliche Anordnung sei "unverhältnismäßig und unbestimmt", entschied das Gericht nach eigenen Angaben am Freitag. Der Anlieger hatte den Eilantrag gestellt, da der Betreiber einer Forellenzucht unter anderem gravierende wirtschaftliche Einbußen durch die gesperrte Straße habe. So würden Kunden den Betrieb des Klagenden vor allem morgens nicht mehr erreichen können.
Landkreis stellt Forellenzüchter Schlüssel für Schranken zur Verfügung
Der Landkreis Osnabrück hatte nach Angaben des Gerichts im Januar auf Antrag des Natuschutzbundes (NABU) die Sperrung der Straße zwischen dem 1. Februar und dem 30. April 2025 jeweils in der Zeit zwischen 18 Uhr und 8 Uhr angeordnet. Seit Mitte Februar wurden demnach Schilder aufgestellt und Schranken errichtet. Für diese hat der Landkreis dem Forellenzüchter nach eigenen Angaben einen Schlüssel zur Verfügung gestellt.
Mehr Rücksicht auf "wirtschaftliche und persönliche Interessen"
Die Maßnahme ist aber aus Sicht des Gerichts zu "unbestimmt". Der NABU habe "eingeräumt", dass Krötenwanderungen - abhängig von den Temperaturen - oft nur innerhalb von drei bis vier Wochen in dem angegebenen Dreimonatszeitraum stattfinden würden. Aus der Anordnung geht nicht hervor, wann genau die Straßensperrung konkret zu erfolgen haben, wie es in einer Mitteilung des Gericht heißt. Auch "die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen des Antragstellers" hätten demnach mehr berücksichtigt werden müssen. Zum Schutz der Kröten seien im Jahr zuvor Schutzzäune aufgebaut und Sammelstellen errichtet worden, so das Gericht. Der Gerichtsbeschluss ist nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde kann binnen zwei Wochen vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.