Lars Schaade © picture alliance/dpa/Michael Kappeler Foto: Michael Kappeler

Corona-Prozess um Pflegehelferin in Osnabrück: RKI-Chef sagt aus

Stand: 02.09.2024 19:11 Uhr

Am Verwaltungsgericht Osnabrück sagt am Dienstag der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade, aus. In dem Prozess geht es um eine Pflegehelferin, der der Landkreis Osnabrück 2022 die Arbeit untersagt hatte.

Die Frau war damals am Krankenhaus in Quakenbrück beschäftigt. Weil sie weder einen Impf- noch Genesenennachweis und auch kein Attest vorlegen konnte, dass sie nicht geimpft werden konnte, verbot ihr der beklagte Landkreis Osnabrück auf Grundlage des damals gültigen Infektionsschutzgesetzes, als Pflegehilfe zu arbeiten. Die bundesweite Vorgabe wurde seinerzeit damit begründet, dass eine Impfung vor einer Corona-Infektion schütze und damit auch die Patienten in dem Krankenhaus in Quakenbrück.

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Schaade wird zu RKI-Protokollen befragt

Nun soll überprüft werden, ob es berechtigt war, die Grundrechte der Frau einzuschränken, beziehungsweise, ob das Infektionsschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar war. Gegebenenfalls könnte diese Frage dann auch am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt werden, so das Verwaltungsgericht. Im März 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Wie die Klägerin nun aber argumentiert, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhinderte. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor. Zu eben diesen soll RKI-Chef Schaade - der 2022 Leiter des Corona-Krisenstabes war - nun Fragen beantworten. Dabei geht es laut Gericht um Verständnisfragen zu einzelnen Textpassagen.

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