Wolf im Landkreis Aurich darf doch nicht geschossen werden
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis Aurich vorerst gestoppt. Wolfsschützer hatten einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat, darf der Wolf nicht geschossen werden. Am Donnerstag hatte der Landkreis die Ausnahmegenehmigung auf den Weg gebracht. Mitte Juni waren an einem Deichabschnitt mehrere Schafe und Lämmer nachweislich von dem Tier gerissen worden, wie der Landkreis mitteilte. Weil der Wolf schon häufiger getötet habe, sei mit weiteren Angriffen auf Weidetiere zu rechnen. Wenn Schafe gerissen werden, gefährde das auch die Sicherheit der Deiche. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte bereits im April den Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover verboten.