Stand: 17.01.2025 16:29 Uhr

Druckfehler: Gemeinde muss Wahlbenachrichtigungen neu verschicken

Zwei amtliche Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 liegen auf einem Tisch. © picture alliance/dpa Foto: Marijan Murat
Mit der Wahlbenachrichtigung können Wählerinnen und Wähler Briefwahl zur Wahl am 23. Februar beantragen. Auch steht in dem Brief, welchem Wahllokal sie zugeordnet sind. (Themenbild)

Die Gemeinde Wangerland (Landkreis Friesland) muss rund 7.900 Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Bundestagswahl neu drucken und verschicken. Auf den zuvor gedruckten Benachrichtigungskarten seien Angaben zum Wahlbezirk, zur Wählerverzeichnisnummer und zum Wahlraum teilweise falsch, teilte die Gemeinde am Freitag mit. Ursache sei ein - inzwischen behobener - technischer Fehler im Rechenzentrum. Die fehlerhaften Karten sind nach Angaben der Gemeinde auf dem Postweg oder schon zugestellt worden. Die neuen Karten mit den korrekten Angaben wollte die Gemeinde an diesem Freitag bei der Post abgeben. Damit Wählerinnen und Wähler die Briefe unterscheiden können, wurden die richtigen Karten demnach auf gelbem statt weißem Papier gedruckt. Zusätzlich tragen sie die Bezeichnung "Neue Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag".

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