Kaserne in Bad Fallingbostel: Stadt darf Wohnungen nicht abreißen
Die Stadt Bad Fallingbostel darf Wohnblöcke einer ehemaligen britischen Kaserne an der A7 nicht gegen den Willen der Eigentümer abreißen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab den privaten Wohnungseigentümern Recht.
Eine entsprechende Sanierungssatzung, die der Stadtrat für das Quartier "Am Weinberg" beschlossen hatte, ist am Donnerstag vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wieder aufgehoben und "für unwirksam erklärt" worden. Das Gericht ist laut Urteil davon überzeugt, dass die Stadt die Interessen der Eigentümer im betroffenen Wohngebiet "falsch gewichtet" habe. Eigentum habe einen hohen rechtlichen Stellenwert. Die festgestellten städtebaulichen Missstände seien zwar vorhanden, aber nicht so schwerwiegend, dass die Stadt die privaten Eigentümer aus dem Gebiet verdrängen dürfe, hieß es in der Begründung des Urteils.
Stadt Fallingbostel: Gebiet ist wegen Nähe zur A7 zum Wohnen ungeeignet
Die Stadt hatte vor Gericht argumentiert, dass die in den 1960er-Jahren gebauten Wohnblöcke abgerissen werden müssten, weil sich dort ein "Problemquartier" gebildet habe. Das Gebiet sei sozial instabil und wegen der Nähe zur Industrie und der A7 zum Wohnen ungeeignet, sagte Stadtrat Ralf Tilschner am Donnerstag vor Gericht. Es gebe vermüllte Straßen und teils heruntergekommene Wohnungen sowie einen hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern. Nach Auffassung der Stadt gibt es außerdem einen Wohnungsüberhang in Bad Fallingbostel. Nach dem geplanten Abriss der Wohnblöcke sollte nach dem Willen der Stadt an gleicher Stelle ein Gewerbegebiet entstehen.
Eiegntümer: Bezahlbarer Wohnraum ist am Weinberg sehr gefragt
Zwei Wohnungseigentümergesellschaften wehrten sich gegen die Pläne der Stadt Fallingbostel und gingen nach Angaben des OVG Lüneburg gegen die geplante Sanierungssatzung vor. Mit dieser Satzung könnte die Stadt Gebiete festlegen, die saniert werden sollen. Auf diese Weise wollte sie die Wohnungen, die sich auf dem ehemaligen Kasernengelände noch in privater Hand befinden, schneller erwerben - um sie dann abreißen zu können. Die Eigentümergemeinschaften sagten, dass der Zustand einiger Wohnungen zwar "sehr schlicht" sei, aber auch keiner renovieren oder sanieren wolle, wenn gleichzeitig mit Abriss gedroht wird, Sie verwiesen zudem darauf, dass der bezahlbare Wohnraum am Weinberg nach wie vor sehr gefragt sei. Auch sei schon viel Geld in Modernisierungen gesteckt worden, so die Eigentümer am Donnerstag vor Gericht.
Abrissarbeiten schon einmal gestoppt
Nach dem Abzug der britischen Streitkräfte im Jahr 2015 erwarb die Stadt Bad Fallingbostel einen Teil der Gebäude und ließ sie abreißen. Die anderen Gebäude gehören unter anderem den Eigentümern, die sich nun in dem Normenkontrollverfahren gegen die Pläne der Stadt wehrten. Bereits 2018 stoppte das OVG Lüneburg Abrissarbeiten am Weinberg. Neben Verfahrensfehlern rügten die Richter damals, dass die Stadt nicht berücksichtigt habe, dass einige der Wohnungen von den Eigentümern renoviert und neu vermietet worden waren. Die Sanierungssatzung der Stadt wurde damals für unwirksam erklärt. Nun hatte die Stadt das Konzept nachgebessert.
Eine Revision des Urteils zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Urteilszustellung beim Bundesverwaltungericht Beschwerde eingelegt werden.
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